Beiträge von Kara

    Erst mal vielen vielen Dank an alle die geantwortet haben :)


    Nachdem ich eure Beiträge gelesen habe, stellt sich jetzt also eine andere Frage.
    Gelten die selben Rechte in Wohnheimen wie in Wohnungen?

    Weiß einer genaueres darüber, und wenn ja, dann bitte bitte das Gesetzt mir nennen, wenns geht.
    Falls der Hausmeister oder die Verwaltung jetzt auf mich zukommen werden, möchte ich was haben womit ich gegenargumentieren kann. Und wenn die mir das nicht glauben, können die ja immer noch zum Anwalt gehen ;)


    Schon mal Danke

    Liebe Grüße
    Kara

    Guten Abend,

    ich habe mich bereits hier im Forum und auch im WWW bischen über mein Problem erkundigt, allerdings bräuchte ich weitere hilfe.

    Undzwar geh es darum: Ich wohne in einer Art Studentenwohnheim (von einer Privaten Firma) mit einer Zentralschließanlage. Als ich eingezogen bin, habe ich vom Hausmeister 1 zentralen Schlüssel bekommen (der öffnet sämtliche Räume, wie Haupttür, Wohnungstür, Waschraumtür, usw) sowie auch 1 Briefkastenschlüssel.
    Da ich wusste das der Hausmeister noch weitere Schlüssel von meiner Wohnung hat, habe ich mein Schließzylinder einfach ausgewechselt, ohne irgendwen von der Verwaltung oder Hausmeister bescheid zu geben. Den orginal Schließzylinder habe ich natürlich nocht, und werde ihn auch bei Auszug wieder anbringen.

    Jetzt nach ca. 6 Monaten, hat der Hausmeister mich angerufen und gefragt, ob ich mein Schließzylinder gewechselt hätte. Er wollte anscheinend (OHNE MEIN WISSEN!!! ) als ich gerade an der Uni war, in meine Wohnung, da es Probleme mit der Klingeleinrichtung im ganzen Gebäude gab und ht wohl dabei gemerkt das sein Schlüssel nicht mehr in meine Wohnung passt.
    Er meinte am Telefon dann zu mir, das ich das nicht dürfte, dass er ja im Notfall (Wasserschäden, Brand, usw...) in meine Wohnung müsste usw.
    Meine Frage jetzt, ich hab überall gelesen, das man als Mieter schon das Recht hat sein Schließzylinder zu wechseln und das der Vermieter kein Recht hätte Schlüssel von der Wohnung für den Notfall, für sich zu behalten.
    Stimmt das auch wirklich? Gibt es da ein Gesetz? Ich bräuchte das ganz dringend Schwarz auf Weiß!

    Außerdem steht in meinem Mietvertragin einer Klausel, das ich keine Veränderungen an der Schließanlage durchführen darf (Zentralschließanlage) und in einer anderen Klausel steht, dass der Vermieter bei Gefahr berächtigt wäre (bei Tag und Nacht) meine Wohnung zu betreten. Sind diese Klauseln überhaupt Wirksam? Ich meine, wenn wirklich Gefahr droht (durch einen Brand, Medizinischer Notfall, usw) dann wird die Tür eingebrochen und nicht erst nach einem Schlüssel gesucht :/


    Ich wäre euch sehr sehr Dankbar, wenn ihr mir helfen könntet.
    Bin momentan echt total wütend auf den Hausmeister!


    Liebe Grüße
    Kara

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