Schön für dich, dass du einen Anwalt beauftragen kannst, der deine Fehler beseitigen darf. Darum frage ich dich, warum gehst du nicht wieder zu deinem Anwalt?
Dieser Anwalt wird dir dann erklären, dass die Kündigung als nicht zugestellt gilt, weil sie von dir nicht abgeholt wurde.
Für eine Monatsmiete wird das Gericht keine Räumungsklage zulassen. Da dürfte wohl noch was anderes vorgefallen sein, von dem du nichts schreibst.
Suche dir mit aller Kraft eine neue Wohnung, konsultiere deinen Anwalt und glaube mir, dass wegen dem Fehlen einer Miete noch keine Räumungsklage läuft. Aber bedenke auch, dass dein "Ruf" als Mieterin durch diese Sache gelitten hat und ein neuer Vermieter sehr vorsichtig mit dem Ausstellen eines Mietvertrages sein wird.
Sie haben sich beklagt, dass ich wohl zu laut wäre und ich mich einschränken soll was zb. Staubsaugen betrifft. Sonst ist nichts weiter gewesen.
Ist ja auch klar, dass ich Montag meinen Anwalt kontaktieren werde um einen Termin zu machen.