Beiträge von jk12

    Nein. Der Abrechnungszeitraum ist ein Zeitraum von 12 Monaten über den der Vermieter abrechnen muß.

    Oft ist es das Kalenderjahr, also der 1.1. - 31.12. eine es Jahres. Dann muß der Vermieter spätestens am 31.12. des Folgejahres abrechnen.

    Abrechnungszeitraum kann aber auch z. B. der 1. April 2015 - 31. März 2016 sein. Dann hat der VM bis 31. März 2017 Zeit.

    Schau einfach mal auf die letzte Abrechnung was da als Abrechnungszeitraum steht.


    Danke letzte Abrechnung ist letztes Jahr Mai.

    Hi

    Vor 3-4 Monaten wurde bei uns abgelesen. In den letzten Jahren üblich kam die Abrechnung ca. 1 Monat später. Ich bin immer im Plus bekomme also ne Nachzahlung. Diesmal kommt aber keine Abrechnung. Vor einem Monat habe ic per Mail mal angefragt beim Vermieter. Der sagte der Ablesedienst hätte Ihm noch nichts geschickt. Wie lange muss ich ich auf die Abrechnung warten? Thx

    Mfg

    Hallo

    Mein Vermieter hat die Miete erhöht und vorher um mein Einverständnis gebeten(schriftliche Einverständniserklärung).Das habe ich gemacht also unterschrieben das ich einverstanden bin.Nun wollte ich dafür eine Bestätigung haben also einen neuen geänderten Vertrag oder so.Ich bekam nur die Antwort das die Einverständniserklärung reichen würde und ich keinen geänderten Vertrag bekomme.Ist da so rechtens?Danke

    Mfg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!