Nabend zusammen,
ich habe aktuell ein Problem mit meiner Betriebskostenabrechnung aus 2013 und weiß nicht so recht, wie ich weiter vorgehen soll.
Ich habe von 09/2009-09/2013 in einer 3-er StundenWG gewohnt (vermietet durch eine Hausverwaltung, Firma A). Im Mietvertrag waren 3 Personen eingetragen. 2011 haben wir den Mietvertrag "umgeschrieben", wodurch einer der 3 Ursprünglichen Mieter durch einen anderen ausgetauscht wurde (1er fertig mit Studium => raus, neuer in den Mietvertrag rein), soweit alles kein Problem. Für 2009, 2010, 2011, 2012 habe ich die Nebenkostenabrechnung jeweils bis zum 31.12 des Folgejahres von Firma A bekommen.
Mitte Oktober 2013 bin ich mit meinem Studium fertig geworden und im September wollten wir den Mietvertrag wieder ändern, sodass ich dort entfernt und ein neuer Mieter hinzugefügt wird.
Am 13.08.2013 erhielten wir einen Brief von einer neuen Hausverwaltung (Firma B), die sich als zukünftige Eigentümer der Immobilien vorstellten. Ab dem 01.09.2013 sollten wir uns mit Fragen rund um die Wohnung an Firma B wenden. Also stellte ich zunächst eine Anfrage auf Änderung des Mietvertrages an Firma B (Austausch Mieter im Mietvertrag). Diese verweigerte den Austausch von Meitern, weil Firma B aus Mietwohnungen Wohneigentum bildet und dieses verkauft.
Danach blieb uns nur die Kündigung des Mietverhältnisses, da die Wohnung für 2 Mieter zu teuer war. Nach Telefonaten mit Firma B, einigten wir uns darauf den Mietvertrag mit einer ausserordentlichen Kündigungstermin zum 30.09.2013 zu kündigen. Am 26.08.2013 habe ich die Kündigungs bei Firma B eingereicht und am 31.08.2013 erhielt ich die Bestätigung.
Am 17.09 sind wir dann ausgezogen und ich habe von Firma B ein Wohnungsübergabeprotokoll bekommen, indem Zählerstände usw. festgehalten wurden.
Ich habe im September 2014 bereits bei Firma A angefragt, wer für die Betriebskostenabrechnung 2013 zuständig ist. Diese bestätigte mir per E-Mail, dass der neue Eigentümer, Firma B, die Betriebskostenabrechnung 2013 durchführt.
Der neue Eigentümer, Firma B verweist darauf, dass Sie die Immobilie offiziell erst am 1.10.2013 übernommen hat und somit überhaupt kein Mietverhältniss mit uns Bestand. Dann hätte ich aber wohl auch nicht bei Firma B ausserordentlich Kündigen dürfen?! Mit Firma B habe ich bis jetzt nur telefoniert. Ein Brief (Einwurfeinschreiben) und eine E-Mail mit der Aufforderung mir die Abrechnung für 2013 zu stellen blieb unbeantwortet.
Firma A sagt jetzt das Firma B zahlen muss und andersherum.
Es handelt sich um ca. 6-800 Euro Guthaben.
Jetzt meine Fragen:
Wie finde ich heraus, welche Firma für die Abrechnung 2013 zuständig ist?
Wie gehe ich als nächstes vor?
Sollte ich evtl. einen Anwalt einschalten oder erst ermitteln, wer für die Abrechnung zuständig ist?
Ich danke schonmal herzlich fürs Lesen
Beste Grüße
Daniel