Beiträge von Speedygonzales

    Hallo Mainschwimmer/anitari, ich habe nachgesehen. Es geht folgendermaßen weiter: "Der Mieter kann keine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 574 BGB verlangen, weil der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Räume als Wohnung für [x] sich selbst (aus Auswahl angekreuzt) nutzen will. Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter."

    Ich habe unseren Vermieter kürzlich auf die vorzeitige Kündigung angesprochen. Erste Reaktion: "Wüssten Sie jemanden, der eine Wohnung sucht?" Das legt zunächst nahe, dass er einen Nachmieter akzeptieren würde (heißt noch nicht, dass wir bei der Miethöhe sofort jemanden finden), muss bei seinem Charakter aber nichts heißen. Es deutet auch nichts darauf hin, dass er kommendes Jahr Eigenbedarf anmelden will. Könnte man es daran festmachen? Meine Frau hat ihn gestern am Telefon gehabt: Er kommt demnächst mit seinem Steuerberater vorbei - für ihn eine Art Anwalt. Bedeutet sicher nichts Gutes...

    Bitte etwas konkreter, Berny: Was wurde nicht verstanden? Die Erläuterungen ("viel Text") sind ja gerade nötig, um ein exaktes Verständnis der Situation zu gewährleisten. Was mich viel mehr interessieren würde: Wieso stellen 4 Jahre juristisch eine Grenze dar? Kann ich diese für mich in Anspruch nehmen? Gibt es Präzedenzfälle von 4 Jahren für gen. "Zeitmietverträge"?

    Hallo, folgendes Problem: Meine Frau und ich haben (blauäugig!) einen Mietvertrag über 5 Jahre unterschrieben, hatten jedoch von Beginn an nur Ärger mit unserem Vermieter. Nach den letzten Querelen haben wir uns zum (vorzeitigen) Hausbau entschieden und möchten den Vertrag nun ca. 1 Jahr früher beenden. Nach Auskunft von Rechtschutz und Mieterbund kommt grundsätzlich nur ein Kündigungsgrund in Frage: Zerrüttetes Vertrauensverhältnis. Die im Mietrecht definierten Fälle sind auf den Einzelfall bezogen massiv, z.B. körperliche Gewalt. Dies war bei uns nicht der Fall, jedoch gab es verschiedene Vorfälle, die - in der Summe - auch nicht ohne sind: Einbau der falschen Küche (entgegen Absprache; für eine 4-köpfige Familie in Punkto Arbeitsfläche völlig ungeeignet), für die aber mtl. ein Küchenanteil mit der Miete berechnet wird (Rechnung wurde nie vorgelegt), Kautionszahlung und erste Mietzahlungen (aufgrund Scheidung) in bar verlangt (nach eigener Aussage am Finanzamt vorbei!), keine Anlage (Kautionssparbuch etc.) nachgewiesen, Nebenkostenabrechnung nach drei Jahren (!) nur nach Androhung rechtlicher Schritte ausgestellt; in den Lüftungskästen unserer Lüftungsanlage nisteten zeitweise Vögel; der Bitte, diese zu entfernen (m.E. ein massives gesundheitliches Risiko), wurde erst nach Monaten entsprochen - auch hier nur nach Androhung juristischer Schritte; zwischendurch wurde bereits die Miete gemindert. Der Vermieter selbst ließ sich trotz mehrmaliger Kontaktierung per Post (Einschreiben) nicht ein einziges Mal blicken, obwohl er nur wenige Kilometer entfernt wohnt und sogar eine Garage unter unserer Wohnung regelmäßig frequentiert. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Meine Frage: Reicht das für eine außerordentliche (fristgerechte?) Kündigung bzw. welche Chancen habe ich, aus diesem Mietverhältnis kostenneutral raus zu kommen? Muss unser Vermieter ggf. einen Nachmieter akzeptieren? Bitte keine Spekulationen, sondern eine realistische Einschätzung der Lage. Vielen Dank im Voraus!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!