Beiträge von Brodan

    Danke für die Antwort.

    Ich werde erst einmal abwarten, was der Vermieter zum Zustand der
    Wohnung sagt. Die Übergabe soll am Samstag sein. Wenn er noch irgendetwas zu beanstanden hat, werde ich wohl Sonntag noch mal
    den Pinsel schwingen, oder mich anderweitig mit ihm einigen.

    MFG Brodan

    Hallo,

    leider kannst du dir die Wohnung ja nicht anschauen, aber sie ist definitiv
    in einem Top Zustand. Besteht denn eine gesetzliche Verpflichtung die Wohnung
    zu renovieren, wenn sie nicht in Ordnung wäre?

    MfG Brodan

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
    Hab mich nach stundenlanger Internetrecherche dazu entschieden, mein Problem hier zu schildern.

    Ich bin am 01.01.2009 in meine Wohnung eingezogen. Vor Einzug wurde die Wohnung gestrichen und der Vermieter hat die Materialkosten für einen Laminatboden getragen. Ich musste allerdings die Verlegung zahlen. Nun habe ich die Wochnung zum 31.10.2010 gekündigt und frage mich, ob ich nach dieser kurzen Wohndauer die Wohnung vollständig fachmännisch renovieren muss.

    Im Mietvertrag stehen Fristen für Schönheitsreperaturen. Allerdings hat der Vermieter mit Kugelschreiber überall "ca." vorgeschrieben. Desweiteren gibt es eine Zusätzliche schriftliche Vereinbarung (Anlage zum Mietvertrag), dass der Vermieter die Wohnung vor Einzug fachmännisch renoviert hat und ich sie bei Auszug auch wieder fachmännisch renoviert zurück zugeben habe.

    Die Wohnung ist meiner Meinung nach in einem einwandfreiem Zustand. Habe alle Löcher zugespachtelt und beigestrichen. Werde noch eine kleine Macke an einem Türrahmen entfernen. Ansonsten ist alles noch so wie bei Einzug.

    Muss ich nach noch nicht einmal 2 Jahren Wohndauer, die Wohnung auch noch streichen oder sonstige Renovierungsarbeiten durchführen?

    Ich bin für jede Antwort dankbar!

    MFG

    Brodan

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!