Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Hab mich nach stundenlanger Internetrecherche dazu entschieden, mein Problem hier zu schildern.
Ich bin am 01.01.2009 in meine Wohnung eingezogen. Vor Einzug wurde die Wohnung gestrichen und der Vermieter hat die Materialkosten für einen Laminatboden getragen. Ich musste allerdings die Verlegung zahlen. Nun habe ich die Wochnung zum 31.10.2010 gekündigt und frage mich, ob ich nach dieser kurzen Wohndauer die Wohnung vollständig fachmännisch renovieren muss.
Im Mietvertrag stehen Fristen für Schönheitsreperaturen. Allerdings hat der Vermieter mit Kugelschreiber überall "ca." vorgeschrieben. Desweiteren gibt es eine Zusätzliche schriftliche Vereinbarung (Anlage zum Mietvertrag), dass der Vermieter die Wohnung vor Einzug fachmännisch renoviert hat und ich sie bei Auszug auch wieder fachmännisch renoviert zurück zugeben habe.
Die Wohnung ist meiner Meinung nach in einem einwandfreiem Zustand. Habe alle Löcher zugespachtelt und beigestrichen. Werde noch eine kleine Macke an einem Türrahmen entfernen. Ansonsten ist alles noch so wie bei Einzug.
Muss ich nach noch nicht einmal 2 Jahren Wohndauer, die Wohnung auch noch streichen oder sonstige Renovierungsarbeiten durchführen?
Ich bin für jede Antwort dankbar!
MFG
Brodan