Ja, bei 2 BruttoMM Rückstand sogar ohne Vorwarnung.
Ok. Danke erstmal, dann leite ich das mal so weiter.
Ja, bei 2 BruttoMM Rückstand sogar ohne Vorwarnung.
Ok. Danke erstmal, dann leite ich das mal so weiter.
[...]
Teilkündigungen sind generell unzulässig, egal von wem.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- der Vermieter kündigt das gesamte Mietverhältnis, wenn die rechtlichen Erfordernisse gegeben sind
- Hauptmieter A wird mit Zustimmung aller Vertragsparteien aus dem Mietverhältnis entlassen.
Mit Zustimmung des anderen Hauptmieters?
Ich gehe davon aus, dass alle Vertragsparteien dem zugestimmt haben. Bin mir aber nicht ganz sicher, da ich diesen Fall nur als Dritter weiterleite (unzureichende Deutschkenntnisse der Mitglieder der WG wegen).
Welche rechtlichen Gegebenheiten wären die von dir Angesprochenen? Ich glaube, A. wurde auch schon abgemahnt und damit wohl alle Mitglieder der Wohngemeinschaft und der Mietverzug von zwei Monatsmieten wäre auch gegeben, so dass der Vermieter grundsätzlich und im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen darf, oder?
Ich denke nur, diese Möglichkeit käme in Betracht, da A. einer Auflösung seines Mietverhältnisses nicht zustimmen wird.
Hallo zusammen,
Ich schildere Euch mal kurz, aber so genau wie möglich, den Fall.
Es geht um eine Dreier-WG. Ursprünglich war A. als Hauptmieter im Mievertrag und S. und B. als Untermieter. A. führt ein Konto, auf das die Untermieter ihre Mieten einzahlen, von dem dann der Vermieter zu Beginn des Monats den entsprechenden Betrag abbucht. Soweit normal.
Desweiteren:
A. (der Hauptmieter) ging vom 1. Oktober bis zum 15. Januar ins Ausland und vermietete sein Zimmer für diese Zeit unter. Nicht aus Bosheit, aber zu Ihrer eigenen Sicherheit, ließ sich S. ab dem 1. Oktober als Hauptmieterin in den Mietvertrag setzen, um die Möglichkeit zu haben die Miete direkt und nicht über A., der ja im Ausland und mitunter auch etwas unzuverlässig ist, an den Vermieter zu überweisen. B. verzichtete im Vertrauen auf A. auf diesen Schritt. D.h.: S. ist nun Hauptmieterin und für das Zahlen der Miete sich selbst und dem Vermieter verantwortlich. A. ist Hauptmieter mit Untermieterin B. und der Untermieterin K. und laut Vertrag für die Weiterleitung der Mietüberweisungen verantwortlich.
Anfang Januar hat sich herausgestellt, dass A. für sich und B. nicht die Miete für Oktober, November, Dezember, Januar überwiesen hat. Strom- und Heizkosten ebenso nicht, weswegen der Strom abgedreht wurde. B. und K. können nachweisen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind.
A. hat sich irgendwelche fadenscheinigen Ausreden einfallen lassen, wieso und weshalb er nicht hatte zahlen können. Geschenkt. Der Vermieter hat S., also die zweite Hauptmieterin, damit beauftragt A. aus der Wohnung zu schmeißen. S. möchte aber erst warten, bis A. seine Schuld beglichen hat.
Die Frage ist jetzt: kann sie als Hauptmieterin A. einfach kündigen? Ist das Sache des Vermieters? In welcher Position ist S. gegenüber des Vermieters? In einem Gespräch zwischen S. und dem Vermieter kam auch heraus, dass es nicht das erste "Vergehen" von A. in Sachen Finanzen gewesen sei.
Ich gehe weiterhin davon aus, da A. seit seiner Rückkehr so tut, als wäre nichts weiter geschehen, dass er sich von seiner Seite eher weigern wird auszuziehen. Und das ist bei einem solchen Mietvertrag mit zwei Hauptmietern ja notwendig oder irre ich? Hat jemand für diesen Fall Empfehlungen oder wartet hier ein Gang vor's Zivilgericht?
Es natürlich so, dass ein WG-Leben vor diesem Hintergrund nicht mehr möglich ist und S. und B. A. einfach so schnell wie möglich loswerden wollen.
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
mit freundlichen Grüßen,
n.
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