Beiträge von marliesH

    Hallo Gruwo,
    zuvor mein Dank für die schnelle Reaktion.
    Es sind zwei Dinge, an denen ich Anstoss nehme.
    1. Sehr wohl habe ich persönliche Dinge in meiner Wohnung.
    Zum einen möchte ich meine Waschmaschine nutzen, der Winterkleidung halber, die bei meinem Vater im Keller eingelagert ist, denn ich habe im Sommer die Wohnung verlassen. In der Ausweichwohnung (selbst gesucht) steht keine Maschinen zur Verfügung.

    2. zum anderen rege ich mich über Art und Weise auf, weil ich vermieter- und oder handwerkerseits nicht informiert wurde. Unter dem Aspekt in letzten 14 Tagen vor Rückzug die Wohnung sichern zu müssen, nachdem ich 2,5 Monate aus- und eingehen konnte, riecht das nach beginnender Schikane.

    Das Sicherungsbegehren seitens VM nehme ich jetzt zur Kenntnis. Nochmal danke für die Info.
    marliesH

    Während der Sanierung der Wohnung obliegt die Sicherungspflicht dem Vermieter.

    Da Ihnen während der Sanierung eine Ersatzwohnung gestellt wurde und sich auch keine persönlichen Einrichtungs- oder sonstige Gegenstände in der Wohnung befinden, erschließt sich mir die Fragestellung auch nicht so ganz. Oder anders gefragt, was suchen sie auf der Baustelle?

    Guten Tag Forenteam,

    folgender Fall ist eingetreten und ich bitte um Rat:

    Mieter zieht wegen Schimmelsanierung in Ersatzwohnung und wird von Mietzahlung für diese Zeit entbunden. Inventar ist bis auf Küche- und Badeinrichtung auswärts eingelagert. Ein Türschlüssel war zu Beginn der Maßnahme dem Handwerker ausgehändigt. Mieter sucht täglich seinen Briefkasten auf und betritt hin und wieder seine Räumlichkeiten während der andauerenden 3-monatigen Sanierungsmaßnahmen.

    Nun 14 Tage vor Abschluß! der Sanierung ist dem Mieter ohne Ankündigung der Zugang zur Wohnung durch Zylinderaustausch an Abschlusstür verwehrt. Hinzugezogene Polizei eruiert gemäß Telefonat mit Vermieter, dass Vermieter die Wohnung zur Baustelle erklärt und mittels Schlossaustausch Sicherungsmaßnahmen durchführt hat.
    Mieter darf Wohnung nicht mehr betreten.
    Polizei sieht keinen strafantragrelevanten Anlass für Vorgehen des Vermieters.
    Muss Mieter die verloren gegangene Schlüsselgewalt somit sein Hausrecht aufgeben?
    Danke vorab für Meinungsbild.
    marliesH

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