Hallo Gruwo,
zuvor mein Dank für die schnelle Reaktion.
Es sind zwei Dinge, an denen ich Anstoss nehme.
1. Sehr wohl habe ich persönliche Dinge in meiner Wohnung.
Zum einen möchte ich meine Waschmaschine nutzen, der Winterkleidung halber, die bei meinem Vater im Keller eingelagert ist, denn ich habe im Sommer die Wohnung verlassen. In der Ausweichwohnung (selbst gesucht) steht keine Maschinen zur Verfügung.
2. zum anderen rege ich mich über Art und Weise auf, weil ich vermieter- und oder handwerkerseits nicht informiert wurde. Unter dem Aspekt in letzten 14 Tagen vor Rückzug die Wohnung sichern zu müssen, nachdem ich 2,5 Monate aus- und eingehen konnte, riecht das nach beginnender Schikane.
Das Sicherungsbegehren seitens VM nehme ich jetzt zur Kenntnis. Nochmal danke für die Info.
marliesH
Während der Sanierung der Wohnung obliegt die Sicherungspflicht dem Vermieter.
Da Ihnen während der Sanierung eine Ersatzwohnung gestellt wurde und sich auch keine persönlichen Einrichtungs- oder sonstige Gegenstände in der Wohnung befinden, erschließt sich mir die Fragestellung auch nicht so ganz. Oder anders gefragt, was suchen sie auf der Baustelle?