Ich ich habe so ein Gefühl, dass hier einige Missverständnisse aufgekommen sind, deswegen poste ich nun doch lieber noch einmal ![]()
Also mein Mitbewohner wohnt in dieser Wohnung schon länger als ich. Ich bin dann dazugezogen, weil sein vorheriger Mitbewohner ausgezogen ist. Den Schimmel gibt es in der Küche erst seit diesem Winter und er war natürlich beim Einzug noch nicht da. Die Wohnung war frisch renoviert, als mein Mitbewohner eingezogen ist.
Das Badezimmer ist vllt 4 qm groß und nicht kalt, da die Tür ja dort offen steht. Es gibt keine Fenster und die Lüftung ist defekt. Jetzt soll ich die Tür geschlossen halten, wenn ich geduscht habe und dort alles beschlagen ist? Und für den dort aufkommenden Schimmel an der Decke muss dann auch ich aufkommen und nicht der Vermieter?
Um das bisher gesagte einmal festzuhalten: Für die Schimmelbeseitigung in der Wohnung und dadurch anfallende Mehrkosten ist der Mieter und nicht der Vermieter verantwortlich, wenn keine Heizung in dem Raum vorhanden ist und ein Uralt-Fenster verbaut ist? Mehr als viel Lüften beim Kochen kann ich da ja nicht tun.