Beiträge von Turnvater

    Sind überhaupt sämtliche Gegenstände noch Eigentum des Vormieters, wenn er den Vertrag gekündigt und die Wohnung übergeben hat?

    Z.B. kann A während seiner Zeit als Mieter einen Tisch als Gemeingut in der WG-Küche lassen und gleichzeitig Elektroschrott im Keller liegen lassen. Wenn die handhabe beider Gegenstände nicht im vorraus schriftlich im Einverständnis aller Beteiligten geregelt wurde, so denke ich, ist alles was sich nach Wohnungsübergabe in der Wohnung befindet Eigentum des Nachmieters bzw. der ganzen WG.

    Knifflig wirds dann beim Räumen einer Wohnung, weil die WG aufgelöst werden muss, da die Vermieterin die Wohnung verkaufen möchte. Denn sei es, dass nach 10 Jahren WG-Bewohnerwechsel jede Menge Müll im Keller liegt. Für den haftet nun die letzte WG-Generation und muss ihn entsorgen, da sie den Kellerraum besenrein der Vermieterin übergeben muss.

    An der Stelle kommen wir zu meiner Frage (hätte ich ein eigenes Thema aufmachen sollen? Dachte ich benutze erstmal die SuFu):

    Unsere WG wurde aufgelöst, die Wohnung verkauft. Wir sind für Gegenstände im Keller haftbar, das ist die momentane Vereinbarung. Bei Nichtentsorgung veranlasst die Vermieterin eine Entsorgung und zieht die entstandenen Kosten von unserer Kaution ab.

    Gehen wir den Fall 1 durch, dass sich keiner um den Keller kümmert. Die Sachen werden kostenpflichtig entfernt und wir bekommen nur einen Anteil unserer Kaution zurück.

    Nun der Fall 2: Es erklären sich nur 2 der 3 Personen bereit zu räumen, wie es auch geschehen ist:
    2 Personen leisten die Arbeit die in Fall 1 vergütet worden wäre. Die arbeitsfaule Person hätte also nach Fall 1 keine Kaution zurückbekommen und hat sich in Fall 2 genauso verhalten wie in Fall 1, also sehe ich keinen Anlass ihr ihren Kautionsanteil zurück zu zahlen. Ich bin der Besitzer des Kautionskontos.

    Bitte um eine rechtliche Grundlage die diesen Streitfall löst.
    Viele Grüße
    Turnvater

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