Beiträge von hightower

    danke für die antwort,

    wenn man es so sieht gibt es natürlich immer eine 2. möglichkeit.


    meine tochter hätte sich ja auch eine kleine Wohnung mieten können, was aber Blödsinn ist wenn man selber Wohneigentum hat.

    Ich bin voll und ganz ihrer Meinung, das komplette Haus stand ja auch nicht wieder zur vermietung bereit sonder nur 2 Zimmer für eine Person(max. 2)

    Hallo
    hab da ein kleines Problem, also EFH mit 3 Mietern (WG)wurde im Juni2010 wegen Eigenbedarf Fristgerecht (3 Monate)gekündigt, Tochter soll Einziehen. Es war von Anfang an klar das sie die Miete nicht 100% bezahlen kann, aufgrund dessen wurden die 3 Mieter gefragt ob nich jemand da bleiben möchte. dies wurde verneint, weil sie gerne weiter zusammen wohnen wollen. Nun ist die Tochter eingezogen und hat ein Zimmer wieder im Internet zur Miete angeboten, Heute habe ich ein schreiben vom anwalt bekommen, das die kündigung wegen eigenbedarf) nur vorgetäuscht sein soll, weil ich ja wieder vermiete und werde auf 2500€ schadenersatz verklagt

    Ich bin gespannt worauf ich mich dabei einstellen kann,

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