Hallo,
wir haben seit 08/2007 ein kleines Haus gemietet(Altbau unrenoviert Bj. ca. 1957). Dieses Haus wurde 08/2009 verkauft.
Kann ich jetzt vom neuen Vermieter einen Energiepass nach der neuen Energiesparverordnung EnEV 2009 verlangen? Denn wir haben hier alte undichte und anlaufende Fenster. Der Keller ist Feucht. Hier wurde noch nie saniert. Luftfeuchtigkeit in Esszimmer und Schlafzimmer knapp unter 80%, auch am Nachmittag und bei ausreichender Lüftung. Desweiteren ist die Balkontüre undicht, bei Regen kommt Wasser unten durch. Die Toilette im EG ist Geruchsundicht. An den Fensterlaibungen und im Kelleraufgang Schimmelbildung. Schäden wurden durch Gutachter bereits bestätigt.
Eine Mietminderung von 15 Promille läuft seit 3 Monaten, wobei die Mängel bereits Ende 2009 gerügt wurden mit Fristsetzung, jedoch ohne Erfolg. Neuer Vermieter möchte eine Mieterhöhung von 20% durchsetzen.
Deshalb die Frage: Bin ich bei Verkauf des Hauses für den neuen Vermieter ein Neumieter? Denn dann könnte Ich einen Energiepass nach der neuen Wärmeschutzverordnung verlangen.
Vielen Dank und mfG
FORDP5