Hallo,
ich habe eine Mieterhöhungsforderung bekommen. Dort nennt der Vermieter drei Vergleichswohnungen mit Kaltmieten pro Quadratmeter von 10,89€, 13,21€ und 13,31€. Er fordert bei mir nun 11,07€ pro Quadratmeter. Ich habe gelesen, dass nach herrschender Rechtsprechung die Miete nur auf die niedrigste der Vergleichsmieten erhöht werden darf, also habe ich nur einer Mieterhöhung bis 10,89€ pro Quadratmeter zugestimmt.
Nun hat der Vermieter mir geschrieben, wenn ich nicht der ganzen Mieterhöhung zustimme, wird er meine Zustimmung einklagen. Ich halte das für eine leere Drohung, da meine Wohnung gerade nur etwa 19 Quadratmeter groß ist, es geht also um 3,44€ pro Monat.
Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, oder hätte der Vermieter tatsächlich Erfolgsaussichten bei einer Klage? Wie sicher ist es, dass die Miete nur auf die niedrigste der Vergleichsmieten erhöht werden darf?
Beste Grüße
Lfa