Mieterhöhung höher als die niedrigste der Vergleichsmieten

  • Hallo,

    ich habe eine Mieterhöhungsforderung bekommen. Dort nennt der Vermieter drei Vergleichswohnungen mit Kaltmieten pro Quadratmeter von 10,89€, 13,21€ und 13,31€. Er fordert bei mir nun 11,07€ pro Quadratmeter. Ich habe gelesen, dass nach herrschender Rechtsprechung die Miete nur auf die niedrigste der Vergleichsmieten erhöht werden darf, also habe ich nur einer Mieterhöhung bis 10,89€ pro Quadratmeter zugestimmt.

    Nun hat der Vermieter mir geschrieben, wenn ich nicht der ganzen Mieterhöhung zustimme, wird er meine Zustimmung einklagen. Ich halte das für eine leere Drohung, da meine Wohnung gerade nur etwa 19 Quadratmeter groß ist, es geht also um 3,44€ pro Monat.

    Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, oder hätte der Vermieter tatsächlich Erfolgsaussichten bei einer Klage? Wie sicher ist es, dass die Miete nur auf die niedrigste der Vergleichsmieten erhöht werden darf?

    Beste Grüße
    Lfa

  • Wie sicher ist es, dass die Miete nur auf die niedrigste der Vergleichsmieten erhöht werden darf?

    Diese Frage verstehe ich jetzt nicht. Weiter oben im Text schreibst du:

    "Ich habe gelesen, dass nach herrschender Rechtsprechung die Miete nur auf die niedrigste der Vergleichsmieten erhöht werden darf,"

    Wenn die herrschende Rechtsprechung nach deinen Vorstellungen und Wünschen verfährt, dann erübrigt sich doch deine Nachfrage im Forum. Hier geschieht nämlich keine Rechtsprechung.

  • Du hast doch die Antwort selbst gefunden.

    Da die Gerichte in Sachen Mietrecht überwiegend zugunsten des Mieters entscheiden, dürfte die Aussicht auf Erfolg einer Klage Deines Vermieters ziemlich gering sein. Da es um einen wirklich läppischen Betrag geht geh auch davon aus das die Klage erst gar nicht angenommen wird.

    Aber prüf doch mal ob das Mieterhöhungsverlangen überhaupt wirksam ist.

    Hier eine Checkliste dazu Mieterh

  • Du hast doch die Antwort selbst gefunden.

    Da die Gerichte in Sachen Mietrecht überwiegend zugunsten des Mieters entscheiden, dürfte die Aussicht auf Erfolg einer Klage Deines Vermieters ziemlich gering sein. Da es um einen wirklich läppischen Betrag geht geh auch davon aus das die Klage erst gar nicht angenommen wird.

    Aber prüf doch mal ob das Mieterhöhungsverlangen überhaupt wirksam ist.

    Hier eine Checkliste dazu Mieterh

    Vielen Dank für diese Einschätzung!

  • Hallo,

    ich denke auch, dass der Vermieter keine Aussicht auf Erfolg hätte. Aber du solltest dir überlegen, ob du dir für 3,44 Euro im Monat den ganzen Stress antust. Irgendwann brauchst du mal wieder etwas und dann wird sich der Vermieter an dich erinnern.

    Aber jeder wie er will.

    Gruss
    H H

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