sonderkündigungsrecht bei Verkauf des vermieteten Hauses ?

  • Hallo

    Ich brauche mal Rat
    Und zwar haben wir vor 2 Tagen erfahren das das Haus in dem wir wohnen verkauft wird (allerdings auch nur durch Zufall )
    So da bei uns ja schon länger geplant war auszuziehen und wir jetz auch was gefunden haben wollte ich wissen ob wir nicht durch den Verkauf eventuell ein sonderkündigungsrecht haben

    Ich habe mich zwar schon auf die suche nach nachmieter gemacht allerdings weiß ja auch keiner ob der neue Besitzer dann Eigenbedarf anmeldet was die Interessenten nun abschreckt trotzdem möchte ich hier raus und das pünktlich so wie es geplant war
    Lg und danke schonmal

  • Nein, Mira,
    ein Sonderkündigungsrecht habt Ihr nicht. Wenn Ihr jetzt(!) "zum nächstmöglichen Termin" (diese Formulierung genügt) schriftlich nachweislich kündigt, ware das dann zum 30.11.15.

  • Wieso sollte es ein Sonderkündigungsrecht geben. Ein Hausverkauf ist ja im Grundsatz nichts, was den Mieter tangiert. Außer die Adresse des Mietenkontos und der Ansprechpartner bei Fragen bleibt alles beim Alten. Insofern habt Ihr die gesetzliche 3monatige Kündigungsfrist.

  • Sonderkündigungrecht, mit gesetzlicher Frist, gibt es nur bei Mieterhöhung und Tod des Mieters.

    Nachmietersuche ist allein Sache des Vermieters.

    Da das Haus verkauft werden soll ist der Vermieter vielleicht froh wenn die eine oder andere Wohnung frei wird und will gar nicht wieder neu vermieten.

    Bis zum 3.9.15 kannst Du noch zum 30.11.15 kündigen.

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