Kündigung eines nicht vorhandenen Mietvertrags

  • Hallöchen, liebe Community!
    Dies ist mein erster Post hier, bitte weist mich auf etwaige Fehler, Fehlplatzierungen usw hin! :)

    Ich habe vor ca. 2 Monaten eine neue (weil billigere) Wohnung gesucht - als Student ist man finanziell halt nicht unbedingt gut gestellt.
    Die Kündigung der alten Wohnung und sämtliches Drumherum war reibungslos. Schon hatte ich die neue Wohnung gefunden, beim Vormieter eine Besichtigung durchgeführt und mit dem Vermieter (eine Immobilienfirma) telefoniert.
    Der Vermieter hat mich zu einer Art Bewerbungsgespräch eingeladen, das verlief sehr gut.
    Mit einem guten Gefühl, war ich bereit, den Mietvertrag zu unterzeichnen (er sollte vom Vermieter aus mit meiner Mutter mitgezeichnet werden).

    Tatsächlich haben wir während dieses Gesprächs nichts weiter besprochen, als dass ich baldmöglichst einziehen möchte, meine Mutter den Vertrag mitzeichnen sollte und dass das dann so gemacht wird.
    2 Tage darauf überwies meine Mutter eine "Kaution", damit die Schlüsselübergabe stattfinden konnte. Noch am selben Tag zog ich ein und lernte Haus und Nachbarn kennen.

    Allerdings haben wir/habe ich bis heute keinen Mietvertrag gesehen, geschweige denn unterzeichnet.
    Auf mehrfache Anfrage hieß es immer, der Mietvertrag würde uns dann schriftlich zugesandt, ist aber seit 2 Monaten nicht eingetroffen.

    Nun hat es sich ergeben, dass ich meine Wohnsituation wieder ändern muss, diesmal nicht aus finanziellen Gründen.

    Meine Frage: Wie gehe ich diese Kündigung an?

    Ich habe schon gelesen, dass es wohl auch mündliche Mietverträge gibt, bei denen dann das BGB greift, aber ich bin absoluter Laie, was das anbelangt.

    Bisher wurde mündlich besprochen:
    - DASS ich einziehe
    - dass meine Mutter mit unterzeichnen muss

    Bisher NICHT besprochen, geschweige denn schriftlich festgehalten wurden:
    - Mietpreis (kalt oder warm)
    - Kündigungsfristen
    - Länge des Mietverhältnisses
    - und anderes
    - Mietkaution [die Schlüsselübergabe-'Gebühr' kann wohl keine Kaution sein]

    Bisher schriftlich festgehalten wurden:
    - Schlüsselübergabe ("..hat am xx.xx.xxxx den Schlüssel erhalten.") nach "Kautionszahlung"


    Wie gehe ich das an ? :P


    Liebe Grüße,
    in der Hoffnung auf Klärung,

    Anonymus FünfZweiDrei

  • Hallo Anonymous523,
    nichts leichter als das: Jetzt sofort(!) nachweislich schriftlich (bspw. per Einwurfeinschreiben) den mdl. MV (über die Wohnung, Adresse) mit Eurer beider Unterschriften "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (genauso schreiben, Terminangabe nicht erforderlich!) kündigen.

  • Zitat

    2 Tage darauf überwies meine Mutter eine "Kaution", damit die Schlüsselübergabe stattfinden konnte. Noch am selben Tag zog ich ein ...

    ... fertig ist der Mietvertrag.

    Zitat

    Meine Frage: Wie gehe ich diese Kündigung an?

    Nachweisbar in Schriftform zum nächstmöglichen Termin. War bei nachweisbarem Zugang bis spätestens dem 3.9.2015 zum 30.11.2015 wäre.

  • Lieben Dank für eure Antworten!

    durch die Schlüsselübergabe kommt ein Vertrag zustande ? o.o
    Zu welchen Konditionen denn? Es wurde ja lediglich ein Schlüssel ausgehändigt.
    Soweit ich das verstehe, zeigt das lediglich eine "Mietabsicht".

    Die Kündigung ist aufgesetzt, aber ich weiß noch nicht, welche weiteren Daten hinein müssen.
    Ich nehme nicht an, dass die Angabe von Gründen erforderlich ist :P
    Reicht also der Einzeiler mit "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" aus ?


    Liebe Grüße,

  • Anonymous523:

    "durch die Schlüsselübergabe kommt ein Vertrag zustande ?"
    - Jawoll, und gleichzeitig die Übergabe der Mietsache.

    "Zu welchen Konditionen denn?"
    - Wenn nicht anderes vereinbart, BGB.

    "Es wurde ja lediglich ein Schlüssel ausgehändigt."
    - Ja und...?

    "Soweit ich das verstehe, zeigt das lediglich eine "Mietabsicht"."
    - Nöö. Denk' nach!

    "Die Kündigung ist aufgesetzt, aber ich weiß noch nicht, welche weiteren Daten hinein müssen."
    - Deine Schuhgrösse... nicht.

    "Ich nehme nicht an, dass die Angabe von Gründen erforderlich ist :P"
    - Richtig.

    "Reicht also der Einzeiler mit "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" aus ?"
    - Ja.

  • Anonymous523:

    "durch die Schlüsselübergabe kommt ein Vertrag zustande ?"
    - Jawoll, und gleichzeitig die Übergabe der Mietsache.

    "Zu welchen Konditionen denn?"
    - Wenn nicht anderes vereinbart, BGB.

    "Es wurde ja lediglich ein Schlüssel ausgehändigt."
    - Ja und...?

    "Soweit ich das verstehe, zeigt das lediglich eine "Mietabsicht"."
    - Nöö. Denk' nach!

    "Die Kündigung ist aufgesetzt, aber ich weiß noch nicht, welche weiteren Daten hinein müssen."
    - Deine Schuhgrösse... nicht.

    "Ich nehme nicht an, dass die Angabe von Gründen erforderlich ist :P"
    - Richtig.

    "Reicht also der Einzeiler mit "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" aus ?"
    - Ja.

    Oookay, dann bleibt mir nur noch zu fragen, welche Konsequenzen es wohl geben wird.
    Sprich, welche Summe muss ich denn nun (nach-)zahlen, da ja auch keine Miete und/oder Nebenkosten berechnet wurden bisher?
    Oh und ich bin Laie :D Das mit der Schuhgröße ist mir schon klar, aber wie soll ich das BGB diesbezüglich kennen ? :P

  • Oookay, dann bleibt mir nur noch zu fragen, welche Konsequenzen es wohl geben wird.
    Sprich, welche Summe muss ich denn nun (nach-)zahlen, da ja auch keine Miete und/oder Nebenkosten berechnet wurden bisher?
    Oh und ich bin Laie :D Das mit der Schuhgröße ist mir schon klar, aber wie soll ich das BGB diesbezüglich kennen ? :P

    Auch das sollte dir mit etwas Nachdenken gelingen. Wenn du jetzt fristgerecht kündigst, dann endet die Mietzeit am 30.11. und bis dahin darfst du Miete und Betriebskostenvorauszahlung bezahlen.

    Und jetzt frage bitte nicht nach der Summe. Das kann dir hier niemand verraten, das muss du vor Ort heraus finden.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob mir der Ton gefällt :P
    Hier wendet sich ein junger absoluter Laie an ein Hilfeforum :P

    Dennoch natürlich herzlichen Dank für all die Antworten.
    Die Kündigung ist per Einschreiben raus - alles weitere kommt dann per Post, nehme ich an ;)

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