Mieterhöhung auf Grund von Mietspiegelangleich

  • Schönen guten Tag,

    ich hätte mal eine Frage zur Mieterhöhung. Vor ein paar Tagen flatterte ein Brief mit der Ankündigung auf Mieterhöhung von immerhin fast 10 % ins Haus. Als Grund für die Mieterhöhung wurde angegeben, dass die Miete seit 2009 nicht mehr erhöht wurde und der Mietspiegel gestiegen sei. An den Wohnungen wurde allerdings schon ewig nichts mehr modernisiert und sie entspricht bei weitem nicht dem Standart. Muss ich die Erhöhung akzeptieren?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Scartlett

  • Zitat

    Muss ich die Erhöhung akzeptieren?

    Das lässt sich ohne Kenntnis Deiner Wohnung, bzw. des Mietspiegels nicht beantworten.

    wenn die Mieterhöhung tatsächlich "nur" 10 % beträgt und auch seit 2009 keine Erhöhung erfolgt ist, dann sind die rechtlichen Anforderungen an eine Mieterhöhung nach § 558 BGB schon einmal eingehalten.

    Zitat

    An den Wohnungen wurde allerdings schon ewig nichts mehr modernisiert und sie entspricht bei weitem nicht dem Standart.

    Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Eine Mieterhöhung nach § 558 (also Anpassung an den Mietspiegel) hat nichts mit Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnungen zu tun.
    Es gibt hinsichtlich des Mietspiegels sicher auch Ausstattungskriterien (Ausstattungsklassen), die berücksichtigt werden müssen, allerdings werden diese sehr grob gefasst. Beispielweise kann ein gefliestes Bad oder eine fest eingebaute Wanne ein solches Ausstattungsmerkmal sein. Es spielt bei der Einordnung der Wohnung keine Rolle, ob das Bad vor zwei Jahren gefliest wurde, oder bereits 1980.
    Ausschlaggebend bei einer Erhöhung nach Mietspiegel dürfte da eher die Wohnlage sein.

    Nach Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter nämlich zusätzlich noch eine Mieterhöhung durchsetzen (Vgl. § 559 BGB).

    Hier bleibt Dir nur die Möglichkeit, dich näher mit dem örtlichen Mietspiegel zu beschäftigen.

    Ich lehne mich aber schon mal so weit aus dem Fenster, dass eine Erhöhung um 10% nach 6 Jahren durchaus im Rahmen des Möglichen ist.

    Achso: Es kann natürlich sein, dass das Mieterhöhungsverlangen deines Vermieters formell und inhaltlich falsch ist. Du kannst das Schreiben gern mal hier hochladen (persönliche Daten bitte unkenntlich machen).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vom Zeitrahmen und der Höhe ist das Mieterhöhungsverlangen in Ordnung.

    Ob es das auch inhaltlich ist kann man ohne es zu sehen nicht sagen.

    Binnen 3 Jahren darf der Vermieter, unabhängig von irgendwelchen Bau- oder Moderniseierungsmaßnahmen, die Miete und 20 bzw. 15 % erhöhen.

    Sollte alles des gesetzlichen Bestimmungen entsprechen mußt Du akzeptieren oder von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Akzeptierst Du nicht und machst auch nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch kann/wird Dich der Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen.

    Scann doch das Schreiben ein und lade es als Bild (bitte nicht zu klein) hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Eine Mieterhöhung nach § 558 (also Anpassung an den Mietspiegel) hat nichts mit Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnungen zu tun.


    Eben. Und das wird oftmals von den Betroffenen (leider) so gesehen.

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