Stellplatz gemietet - ich darf aber nur das darauf stellen was der Vermieter will

  • Micha1307:

    "jetzt habe ich auf meinen Stellplatz mein PKW gestellt und habe aus Platz Mangel auch meine Winterreifen vorne dran gesetzt,"
    - Das wäre in einer abschliessbaren Garage m.E. wohl ok.

    "der Vermieter damit ich soll die Winterreifen entfernen ansonsten würde er die Winterreifen entsorgen,"
    - Das wäre Diebstahl.

    "der Stellplatz wäre nur für PKWs gedacht und nicht ein Lager Platz…"
    - So isses.

    "ich habe den Stellplatz gemietet als Stellplatz so steht das auch im Mietvertrag, da steht nichts drin was ich überhaupt darauf zu stellen habe, somit kann der Vermieter mir nicht vorschreiben was ich darauf zustellen habe, auch wenn ich darauf mein Wohnzimmer stellen würde oder ein Pool geht das dem Vermieter doch nix an, oder sehe ich das falsch????"
    - Das siehst Du falsch.

  • Also sehe ich das richtig, ich darf die Reifen dort nicht abstellen, gut, das Urteil habe ich auch gelesen.

    Aber der Hausverwalter darf auch nicht die Reifen einfach entfernen ist Diebstahl..

    Also muss er zwangsläufig gerichtlich gegen mich Vorgehen, ansonsten würde sich die Hausverwaltung strafbar machen.

  • Und wen ich keine Miete zahle für die gemietete Wohnung ??

    Da darf der Hausverwalter ja auch nicht einfach meine Wohnung auf preschen und meine Sachen einfach auf die Straße stellen, sondern muss erst mal eine Räumungsklage machen..

    Der Stellplatz habe ich auch gemietet, somit hat er überhaupt kein Bestimmungsrecht über den Stellplatz.

    Und was irgendwelche halbstarken mit den Sachen machen die dort abgestellt sind da kann keiner was dafür, da werden die halbstarken zu Verantwortung gezogen, die habe ja den Schaden verursacht..

    Ich kann ja auch nicht sagen, wen auf der Straße ein Stein rum liegt und ich Schmeiße damit ein Fenster ein, kann ich ja auch nicht sagen, das ist die Stadtverwaltung schuld die haben den Stein hier rumliegen gelassen!!!

    Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Das eine ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug, wo eine Räumungsklage anhängt, das andere ist eine Sammelgarage mit verschiedenen Stellplätzen und Gegenständen, die einfach so unerlaubterweise dort abgestellt werden.

    Und jetzt kommt es ganz dicke für Dich: einen Diebstahl musst DU nachweisen, wenn aber der Hauswirt nachweisen kann, und das wird er garantiert können anhand von Aussagen seiner Mitarbeiter, Hausmeister, etc., dass er mittels Hausaushang oder gar per persönlicher schrifticher Aufforderung dazu aufgefordert hat, die Reifen zu entfernen, dann hast DU die Arschkarte, denn dann zahlst DU sogar noch die Entsorgung.
    Wenn es sich um einen Stellplatz in einer Sammelgarage handelt, hast Du da KEIN Hausrecht, weil der Stellplatz keine eigenen Wände und Tür hat sondern nur Bestandteil einer Gesamtgarage ist. Jeder darf über den Stellplatz drüberlatschen, und jetzt kommts es: Es darf nichts drauf gelagert werden, was einer Gefährung für die das Gebäude oder die Allgemeinheit darstellt. Und lagernde Reifen sind eine Gefährdung, sofern Du die nicht angekettet hast, da sie umfallen und gegen andere Autos rollen können, oder schlimmer: sie fallen um und erschlagen ein kleines spielendes Kind. Reifen sind schwer.

    Nochmal: Ein STELLPLATZ ist KEINE WOHNUNG, und deshalb darf da auch nicht sonstweiswas stehen. Wenn da was unerlaubtes steht, darf es zur Verkehrssicherung auch entfernt werden, es ist KEIN Diebstahl und DU trägst sogar die Kosten der Beseitigung.

    Achja, Dein "Der Stellplatz habe ich auch gemietet, somit hat er überhaupt kein Bestimmungsrecht über den Stellplatz. " kannst Du knicken. Wenn Du unerlaubte Sachen machst, auch in Deiner Wohnung, kann Dir deswegen sogar die Wohnung fristlos gekündigt werden (also lass die Drogen lieber sein, die Du bei Deinem Dünnschiss offenbar zu viel zu Dir nimmst).

    Und jetzt ist hier für mich Schluss.
    Wenn jemand so ******** ist, gegen Regeln verstößt und glaubt, er wäre im Recht, obwohl mehrere Fachleute ihm das Gegenteil sagen, dann soll derjenige meinetwegen juristisch voll mit dem Kopp gegen die Wand laufen. Beratungsresistente Personen mag ich nicht.

    Tschüssikowski

  • Also sehe ich das richtig, ich darf die Reifen dort nicht abstellen, gut, das Urteil habe ich auch gelesen.

    Aber der Hausverwalter darf auch nicht die Reifen einfach entfernen ist Diebstahl..

    Also muss er zwangsläufig gerichtlich gegen mich Vorgehen, ansonsten würde sich die Hausverwaltung strafbar machen.

    NEIN, er DARF, wenn er z. B. Hausaushänge macht und die Mieter auffordert unsachmäßig gelagerte Sachen zu entfernen. Im Zweifel hat er dafür Zeugen (Hauswart, Putzkraft).

    Er MUSS diese sogar entfernen, ansonsten ist der Verwalter Haftbar, wenn er es unterlässt und jemand, z. B. spielende Kinder, zu Schaden kommt.

    Sei froh, wenn Du die Entsorgungskosten nicht zahlen musst und "nur" den Verlust der Reifen beklagen brauchst.

  • Las du lieber mal die Drogen weg, hier kommt ein Blödsinn nach dem anderen von dir.

    Seit wann Spielen Kinder in der Tiefgarage? Die haben da nix zu suchen, und wenn die felgen kaputt gehen, Eltern haften für ihre Kinder!!!

    Und wenn jemand unaufgefordert auf mein Grundstück geht kann ich ihn auch Anzeigen wegen Hausfriedensbruch, da befinden sich auch keine wände!!!

    Und außerdem muss er mich schriftlich und nachweisbar auf fordern die Sachen zu entfernen.

    Und einfach so darf der nix entfernen, außer wen dort gefahren Stoffe gelagert wären wie Öle oder 500 Liter Benzin..

    Und wegen 4 reifen, kann man nicht von gefahren Stoffe ausgehen..also besteht keine Gefahr für die Allgemeinheit..

    Einmal editiert, zuletzt von Micha1307 (7. August 2015 um 12:44)

  • Ja, ja und dann könnte noch ein reifen explodieren und das Haus abreisen…Könnte. .ach ja ist das heute wieder ein schönes Wetter und das Wasser ist warm.. bla bla bla..

    Einmal editiert, zuletzt von Micha1307 (7. August 2015 um 12:52)

  • Las du lieber mal die Drogen weg, hier kommt ein Blödsinn nach dem anderen von dir.

    Seit wann Spielen Kinder in der Tiefgarage? Die haben da nix zu suchen, und wenn die felgen kaputt gehen, Eltern haften für ihre Kinder!!!

    Und wenn jemand unaufgefordert auf mein Grundstück geht kann ich ihn auch Anzeigen wegen Hausfriedensbruch, da befinden sich auch keine wände!!!

    Und außerdem muss er mich schriftlich und nachweisbar auf fordern die Sachen zu entfernen.

    Und einfach so darf der nix entfernen, außer wen dort gefahren Stoffe gelagert wären wie Öle oder 500 Liter Benzin..

    Und wegen 4 reifen, kann man nicht von gefahren Stoffe ausgehen..also besteht keine Gefahr für die Allgemeinheit..

    Lebensfremd, Weltfremd, oder einfach: dumm.
    Das scheinst Du zu sein.

    Kinder werden nicht in Käfigen gehalten. Die dürfen rumlaufen und könnten auch in Tiefgaragen reinlaufen.

    Du stehst mir Deiner Meinung relativ alleine da. JEDER professionelle Hausverwalter, der verantwortungsvoll handelt, hätte den Reifenstapel entfernt. Aber nein, die deutsche Rechtsprechung ist falsch und Du bist der einzige, der Recht hat. Wir preisen Dich alle, oh großer Micha. Amen.

    Jeder ist seines Glückes Schmied. Du verwechselst das Nutzungsrecht für einen Stellplatz mit dem Hausrecht in Deiner Wohnung.
    Aber mach nur weiter so. Für solche Mieter gibt es Gerichte, die denen zeigen, wo der Frosch die Locken hat.

  • Was ist den schlimmer? Eine Gefahr für die Allgemeinheit, 4 reifen die 80 cm hoch gestäbelt sind oder ein Auto was jeder Zeit brennen und explodieren kann, wo 50 Liter Benzin drin sind und 5 Liter öll

    Aber wie du sagst ein Auto darf dort geparkt werden, eine rollende Bombe, aber die 4 reifen sind Brand gefährlich!!!

    Irgendwas läuft doch bei dir verkehrt herum..

    Einmal editiert, zuletzt von Micha1307 (7. August 2015 um 13:22)

  • Irgendwas läuft doch bei dir verkehrt herum..


    Nein, sondern bei Dir. Du gehörst m.E. zu den Zeitgenossen, die nicht(s) begreifen wollen. Ab und zu haben wir solche auch hier - eine gottseidank nur vorübergehende Erscheinung.

  • Ich sehe das ein das die reifen nicht dort liegen dürfen, das Urteil habe ich ja gelesen, aber es kann nicht sein das mir die Hausverwaltung einfach meine Sachen entfernen darf ohne mir vorher auch eine Abmahnung zu schreiben und mich auffordern die Sachen zu entfernen, ansonsten werden diese auf meine Kosten entfernt, und entsorgt..wen ich nicht bis dann und dann die Sachen entfernt habe.

  • ... es kann nicht sein das mir die Hausverwaltung einfach meine Sachen entfernen darf ohne mir vorher auch eine Abmahnung zu schreiben und mich auffordern die Sachen zu entfernen, ansonsten werden diese auf meine Kosten entfernt, und entsorgt..wen ich nicht bis dann und dann die Sachen entfernt habe.


    Das wäre dann eher nicht mehr Mietrecht... Ich wurde seinerzeit ganz elegant meine alten Winterreifen los...:o

  • Ich sehe das ein das die reifen nicht dort liegen dürfen, das ....wen ich nicht bis dann und dann die Sachen entfernt habe.

    in den Fall macht es meist Sinn den Ärger zu vermeiden :cool:

  • Hallo,

    die Diskussion wird echt langweilig. Die Forumsteilnehmenr haben doch sehr schön dargelegt, wie die Lage ist. Micha1307 will es nicht einsehen.

    Gruss
    H H

    Over and Out!

  • Ich habe noch eine Frage, und zwar wohne ich ja schon 13 Jahre hier auf miete, und seit 13 Jahre hat sich keiner Beschwerd das die reifen auf meinem Stellplatz liegen, doch jetzt wo wir einen neuen Hausmeister haben gibt es Ärger, so jetzt gibt es doch das Gewohnheitsrecht !!!

    Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind. Das Gewohnheitsrecht ist im Allgemeinen gleichberechtigt mit Gesetzen.

  • Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind. Das Gewohnheitsrecht ist im Allgemeinen gleichberechtigt mit Gesetzen.


    Da liegst Du falsch. Es gibt kein Gewohnheitsrecht bzw. irgendwelche Sentimentalklauseln.

  • Hallo

    Ich habe hier ein Problem mit meinem Vermieter, vielleicht könnt ihr mir dabei helfen, und zwar habe ich im Jahr 2003 eine Wohnung gemietet mit Stellplatz, jetzt habe ich auf meinen Stellplatz mein PKW gestellt und habe aus Platz Mangel auch meine Winterreifen vorne dran gesetzt, jetzt kommt der Vermieter damit... Micha

    nix 13 Jahre :eek:

  • Früher lag auf meinem Stellplatz Sperrmüll reifen usw. dann habe ich mal etwas aufgeräumt, wegen dem neuen Hausmeister und habe nur noch reifen da liegen gehabt, und Schwups macht die Hausverwaltung balawa, hat der neue Hausmeister sich wohl Beschwerd.

  • Also reifen lagen da schon immer, mal die mal Alufelgen mit Bereifung, aber jetzt auf einmal wird Ärger gemacht.. und jetzt sind die noch im recht und ich bin der Arsch, kann jetzt die reifen in meine 30qm Wohnung stapeln.

    Also, da wo kein Kläger da auch kein Richter.

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