Vollmacht für Wohnungsübergabe

  • Einen wunderschönen guten Abend zusammen!

    Ich habe folgende Situation, die ich gerne kurz schildern würde:

    Ich wohne derzeit mit einem anderen Mieter (gleichberechtigt/-verpflichtet, keine WG) in einer Wohnung. Zum 31.07.2015 habe ich fristgerecht vor drei Monaten gekündigt. Mein Mitbewohner wird die Wohnung danach alleine weiter übernehmen.

    Aufgrund eines Jobwechsel bin ich praktisch schon vor zwei Monaten ausgezogen und wohne nun 400 Km entfernt. Darüber hatte ich die Maklerin (tätig für den Vermieter) auch hingewiesen und damals schon vorgeschlagen, dass ich ihr für die Wohnungsübergabe eine Vollmacht erteilen würde, damit sie das für mich erledigen würde. Mein Mitbewohner lehnte ab, da er im Fall der Fälle eines Mangels, wovon mir jetzt keiner bekannt wäre, nicht für mich unterschreiben möchte, was er natürlich auch nicht müsste.

    Aber wie dem auch sei: Vor einer Woche kam dann der Termin für die Übergabe: 01.08.2015. Für meinen neuen Arbeitgeber fliege ich bereits morgen (29.07.) für zwei Wochen ins Ausland und kann den Termin daher nicht wahrnehmen. ,,Kein Problem" dachte ich mir, da die Maklerin für mich unterschreiben kann. Leider nicht, da auch sie die Vollmacht nun nicht mehr akzeptiert, da der Vermieter ihr das "untersagt" hat. Nun habe ich ein Problem. In der Nähe (Mönchengladbach) kenne ich leider niemanden, der dies für mich übernehmen könnte. Morgen fliege ich für zwei Wochen weg und eine Verschiebung war nicht mehr möglich.

    Ich frage jetzt mal so frei: Gibt es hier vielleicht jemandem aus dem Raum Mönchengladbach, dem ich eine Vollmacht erteilen könnte und der für mich die Übergabe erledigen könnte? (Schlüssel sind bereits vor Ort bei der Maklerin). Ich würde mich dafür revanchieren, sofern sich jemand findet. Ihr könnt mir auch gerne eine Mail senden.

    Hat jemand vielleicht schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!!! :)

  • Wie wäre es mit dem Mitbewohner?

    Das wäre dann ein Abwasch. Rück- und Übergabe.

    So nebenbei, Ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag?

    Wenn ja, kannst Du allein doch gar nicht kündigen bzw. wäre diese Kündigung unwirksam.

  • Bin leider nicht in der Nähe von MG, aber Wildfremde werden wohl kaum eine Haftung für irgendwas übernehmen wollen, wenn es noch nicht einmal dein ehemaliger Mitbewohner machen will, der die Wohnung und dein Zimmer kennt.
    Grundsätzlich ist es aber nicht verpflichtend bei einer Wohnungsabnahme irgendetwas zu unterschreiben. Der Vermieter, bzw. der Makler kann dann den Zustand der Wohnung aufnehmen, entsprechende Fotos machen, und gut ist.
    Wenn du dich mit deinem Exmitbewohner noch gut verstehst, könntest du ihn bitten Fotos von der Wohnung/deinem Zimmer zu machen.
    Wo sind denn die Schlüssel?

  • Vielen Dank für Eure Antworten!

    Wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag. Die Kündigung ist wirksam, da mein Mitbewohner, der die Wohnung ab 01.08.2015 alleine übernimmt, der Kündigung zugestimmt hat. Die Kündigung wurde auch schon von den Vermietern bestätigt vor drei Monaten.

    Mein Mitbewohner möchte es nicht, da, falls ein Mangel festgestellt wird (das Zimmer ist in sehr gutem Zustand, besenrein, gestrichen etc.), er keine Unterschrift drunter setzen möchte, obwohl ich ja derjenige bin, der dafür dann die Verantwortung übernimmt. Da ich mir sicher bin, dass kein Mangel da ist, würde ich es jemanden ohne Sorge machen lassen. Das Problem ist, ich kenne sonst niemanden mehr in der Nähe. Alle Freunde und Verwandte leben leider zu weit weg, daher hatte ich gehofft, dass jemand mir helfen kann und das übernimmt. Natürlich nicht ohne Belohnung.

    Die Schlüssel sind bei der Maklerin und damit ist die Übergabe ja schon halb erledigt, da Sie die Schlüssel an meinen Mitbewohner übergibt.

    Vielleicht findet sich noch jemand. Haftung übernimmt ja keiner, da er mich vertritt. Also hafte nur ich.

  • Wir drehen uns im Kreis. Wenn dein Mitbewohner dir nicht traut, warum sollte es sonst jemand tun?
    Und nochmal: Eine Unterschrift von dir ist nicht nötig. Du hast die Wohnung bereits übergeben, und zwar an die Maklerin, die vom Vermieter bevollmächtigt zu sein scheint. Damit bist du draussen!

  • Mein Mitbewohner kennt die Wohnung ja genau so gut wie ich und vorallem auch mein Zimmer und da gab es nie etwas zu bemängeln. Im Endeffekt ist es daher nicht klar, warum er das für mich nicht übernommen hat.

    Ich habe die Bestätigung von der Maklerin, dass Sie die Schlüssel hat auch noch einmal schriftlich bekommen. Raus bin ich damit aber eigentlich noch nicht, da vermutlich ein Übergabeprotokoll angefertigt wird, welches der Vermieter unterschrieben haben möchte. Und darum geht es. Vertrauen muss mir da keiner, es geht nur darum, dass jemand anwesend ist, der das ganze ja auch nicht umsonst macht. Ich möchte das Thema nur gerne so sauber wie möglich abschließen. Die reine Schlüsselübergabe ist glaube ich, nicht ganz ausreichend, zumindest nicht vollständig.

  • Zitat

    Raus bin ich damit aber eigentlich noch nicht, da vermutlich ein Übergabeprotokoll angefertigt wird, welches der Vermieter unterschrieben haben möchte.


    Ja und? Jetzt zum dritten Mal: er hat kein Recht darauf!
    Es reicht vollkommen, wenn die Schlüssel dem Vermieter zum Rückgabezeitpunkt nachweislich übergeben werden.

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