Kündigung einer gleichberechtigten WG

  • hallo,
    ich und meine Mitbewohnerin leben in einer gleichberechtigten WG. Ich habe ihr Nahe gelegt, in einem eigens verfassen Brief vom 28.09.2010, bis Ende 2010 auszuziehen, da ich Eigenbedarf angemeldet habe. Auf nachfragen sagte sie mir, dass sie zwar auszieht aber nicht dieses Jahr, dass ist mir allerdings zu spät. Leider sind wir beide Hauptmieter und stehen je zu 50% im Mietverhältnis. Jetzt kam mir die Idee, die Wohnung für mich zu kündigen. Ist es rechtlich möglich, nach Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist, dass bestehende Mietverhältnis zu beenden ohne dass noch weitere Zahlungen auf mich zu kommen? Ich habe mich auch schon nach anderen Wohnungen umgesehen und möchte so schnell wie möglich aus dem Mietverhältnis raus, da ich es nicht mehr aushalte mit ihr unter einem Dach leben zu müssen! Seit mehreren Monaten findet auch keinerlei Gesprächskontakt zwischen uns, da sie sich gänzlich aus dem WG-leben zurück zieht. Desweiteren hat sie ihren Mietanteil um 50€ gekürzt, da mein Freund zeitweise in meinem Bereich mit wohnt. Darf sie einfach die Miete kürzen obwohl mein Freund nicht mit im Mietvertrag steht? Kann ich die ausstehenden Kosten von ihr zurückverlangen? Sie meinte, da mein Freund mit in der Wohnung lebt, bezahlt sie eben die oben genannte Summe weniger, da er ja auch Wasser und Strom verbraucht. Desweiteren habe ich eine kleine Mieterhöhung von 30€ verlangt, da sie unnötig zu viel Strom und Wasser verbraucht, selbst das hat sie nicht angenommen. Unsere letzte Nebenkostenabrechnung sowie die Stromkostenabrechnung war astronomisch, was ich allein im Normalfall nie verbrauchen konnte. Darf ich eine Mieterhöhung verlangen?
    Ich hoffe, ich habe nichts vergessen und ihr könnt mir weiterhelfen!

    Ich freue mich auf jede Antwort, viell gibt es ja für mich noch eine Möglichkeit!!!

  • Hallo tieftonkombinat,

    "ich und meine Mitbewohnerin leben in einer gleichberechtigten WG. Ich habe ihr Nahe gelegt, in einem eigens verfassen Brief vom 28.09.2010, bis Ende 2010 auszuziehen, da ich Eigenbedarf angemeldet habe."
    Du kannst sie bis zum St. Nimmerleinstag bitten...

    "Auf nachfragen sagte sie mir, dass sie zwar auszieht aber nicht dieses Jahr, dass ist mir allerdings zu spät."
    Du kannst daran nichts ändern, hast keinen Rechtsanspruch, den Mietvertrag allen fortzusetzen.

    "Leider sind wir beide Hauptmieter"
    ... eben drum.

    "und stehen je zu 50% im Mietverhältnis."
    Wie sind diese 50% im Mietvertrag formuliert?

    "Jetzt kam mir die Idee, die Wohnung für mich zu kündigen."
    Alleine kann das keine von Euch beiden.

    "Ist es rechtlich möglich, nach Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist, dass bestehende Mietverhältnis zu beenden ohne dass noch weitere Zahlungen auf mich zu kommen?"
    Nein, keine von Euch.

    "Ich habe mich auch schon nach anderen Wohnungen umgesehen und möchte so schnell wie möglich aus dem Mietverhältnis raus, da ich es nicht mehr aushalte mit ihr unter einem Dach leben zu müssen!"
    Das MV könnt nur Ihr beide zusammen kündigen, ES SEI DENN, dass der VM Dich allein auf Deine Bitte hin aus dem VM entlässt.

    "Desweiteren hat sie ihren Mietanteil um 50€ gekürzt, da mein Freund zeitweise in meinem Bereich mit wohnt. Darf sie einfach die Miete kürzen obwohl mein Freund nicht mit im Mietvertrag steht? Kann ich die ausstehenden Kosten von ihr zurückverlangen? Sie meinte, da mein Freund mit in der Wohnung lebt, bezahlt sie eben die oben genannte Summe weniger, da er ja auch Wasser und Strom verbraucht. Desweiteren habe ich eine kleine Mieterhöhung von 30€ verlangt, da sie unnötig zu viel Strom und Wasser verbraucht, selbst das hat sie nicht angenommen."
    Dieses Hin und Her will ich nicht kommentieren. Wichtig(er) dürfte doch für Dich sein, aus dem MV und der Wohnung herauszukommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (9. November 2010 um 01:30)

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