Kündigung Wohnung der Tochter ohne Mietvertrag und ohne Miete

  • Hallo,

    folgender Fall:
    Frau X hat ein Einfamilienhaus über zwei Etagen. Beide Etagen beinhalten je eine eigenständige Wohnung. Jedoch ist das Treppenhaus komplett offen und beide Wohnungen für alle Bewohner zugänglich (keine separaten Haustüren/Eingangstüren zum verschließen). In der oberen Etage wohnt seit über 30 Jahren ihre Tochter Y mit Familie. Die Tochter Y hat keinen schriftlichen Mietvertrag und zahlt auch keine monatliche Miete.

    Nun gibt es starke Streitigkeiten zwischen beiden Parteien. Frau X möchte gerne, dass ihre Tochter Y mit Familie aus dem Haus auszieht.

    Welche Möglichkeiten hat Frau X ihrer Tochter Y zu kündigen? Was muss sie dabei alles beachten?

  • Zitat

    Welche Möglichkeiten hat Frau X ihrer Tochter Y zu kündigen?

    Bei einem Zweifamilienhaus, in welchem der Vermieter eine Wohnung bewohnt, kann der Vermieter grundlos nach § 573a BGB kündigen.

    Zitat

    Was muss sie dabei alles beachten?

    Es muss fristgemäß nach § 573c BGB gekündigt werden, da auch bei einem mündlichen Verträgen, die Fristen wirksam sind. Bei einer Kündigung nach § 573a verlängert sich die Frist jedoch noch mal um 3 Monate. Demnach beträgt die Frist mindestens 6 Monate, längstens 12 Monate (je nach Dauer des Mietverhältnisses).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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