Vermieter verstetzt Mieter bei Besichtigungstermin

  • Hallo,

    mein Vermieter hatte einen Besichtigungstermin mit einer potentiellen Nachmieterin gemacht, zum vereinbarten Zeitpunkt ist aber niemand erschienen. Ich habe dann bei der Hausverwaltung nachgefragt und mir wurde gesagt, der Interessentin wurde gestern abgesagt, mir hätte man wohl vergessen abzusagen.

    Ich halte das für eine Frechheit, zumal ich mir sicher bin, dass es nicht vergessen wurde, sondern dass mir absichtlich nicht Bescheid gesagt wurde. Zum Vermieter besteht nämlich ein angespanntes Verhältnis: Ich habe die Miete gemindert, er hat dagegen geklagt und verloren. Seitdem hat er mehrmals versucht mich wegen Eigenbedarf zu kündigen, jedes Mal nicht ausreichend begründet. Er droht ständig mit Räumungsklage, hat einmal versucht, meine Wohnung ungefragt zu betreten. Er legt es anscheinend darauf an, mich zu schikanieren und hier rauszuscheuchen.

    Einerseits möchte ich den Streit nicht weiter eskalieren lassen, andererseits habe ich mir die Zeit extra freigehalten und auch einen Zeugen eingeladen.

    Also die Frage: Habe ich nun irgendwelche Ansprüche gegen ihn, da es mich Zeit und Aufwand gekostet hat, zur abgemachten Zeit hier zu sein?

    Grüße und vielen Dank im Voraus
    Lfa

  • Das würde ich einen Anwalt fragen, denn das sind zivilrechtliche Fragen, die jedoch kein Mietrecht sind. Schadensersatzansprüche wegen "verlorene Zeit".

    Ich kann es mir aber nicht wirklich vorstellen.

  • Hallo,

    du hast ja keinen wirklichen Schaden durch die nicht durchgeführte Besichtigung gehabt. Ich denke nicht, dass du hier irgendwelche Ansprüche ableiten kannst. Dass du einen Zeugen eingeladen hast ist zudem nicht die Schuld des Vermieters.

    Wenn Nachmieter kommen, hat dein Vermieter es aber scheinbar geschafft dich zur Kündigung zu bewegen. Ich würde an deiner Stelle versuchen, die Sache ohne großen Stress über die Bühne zu bringen. Theoretisch hast du jetzt sogar "einen gut", falls du mal bei einem vereinbarten Termin kurzfristig nicht kannst.

    Gruss
    H H


  • Wenn Nachmieter kommen, hat dein Vermieter es aber scheinbar geschafft dich zur Kündigung zu bewegen. Ich würde an deiner Stelle versuchen, die Sache ohne großen Stress über die Bühne zu bringen. Theoretisch hast du jetzt sogar "einen gut", falls du mal bei einem vereinbarten Termin kurzfristig nicht kannst.

    Der Schein trügt. Ich habe nicht gekündigt und habe auch nicht vor in absehbarer Zeit auszuziehen. Es kam mir auch komisch vor, dass er überhaupt eine Besichtigung machen möchte und hätte dem potentiellen Nachmieter natürlich gesagt, dass ich nicht vorhabe auszuziehen. Vielleicht ist dem Vermieter auch plötzlich aufgefallen, dass es ein großartiges Indiz gewesen wäre, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war, hätte er in meiner Anwesenheit einer externen Person meine Wohnung gezeigt.

  • Na, in dem Fall brauchst Du einer Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten gar nicht zustimmen.
    Wenn die Wohnung ungekündigt ist, gibt es dafür keine Grundlage.
    Und wenn Dich der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt, und er einen Besichtigungstermin haben will für einen Nachmieter, würde ich ihm sagen, er kann den Besichtigungstermin haben, wenn er ihn rechtzeitig vorher schriftlich ankündigt.

    Dass Du spätestens dann etwas in der Hand hast, dass die Eigenbedarfskündigung vorgeschoben ist, ist natürlich klar und die Kündigung ist dann unwirksam.

  • Der Schein trügt. Ich habe nicht gekündigt und habe auch nicht vor in absehbarer Zeit auszuziehen. .

    Dann ist die Sache doch einfach. Wenn du nicht ausziehen willst, gibt es keine Nachmieter und auch keine Termine. Vielleicht will er aber auch verkaufen und wollte mit einem potentiellen Nachbesitzer kommen.

    Gruss
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!