Hallo zusammen,
ich habe zum 30.04.15 meine Mietwohnung gekündigt.
Seit dem 01.06.15 ist die Wohnung wieder bewohnt.
Nun habe ich von meinem Vermieter ein Schreiben bekommen, in welchem er die Kosten für die Neuversiegelung des Bades von mir erstattet haben möchte.
Das hatten wir beim Abnahmeprotokoll zwar auch so festgehalten, aber wie sieht die Sache nun aus, da die Wohnung schon seit 1 Monat wieder genutzt wird? Das Bad wurde noch nicht neu versiegelt, sondern es soll nun ein Kostenvoranschlag kommen. Aber das Bad wird ja wie gesagt schon seit 1 Monat wieder genutzt/abgenutzt. Muss ich wirklich alleine dafür aufkommen?
Des Weiteren folgender Sachverhalt:
Ich habe Schäden an dem Parkett und an den Wänden hinterlassen. Dafür gab es Kostenvoranschläge in Summe x. Diese Schäden wurden aber nicht beseitigt, da die Wohnung schon wieder bewohnt wird. Mein Vermieter hat aber von meiner Haftpflicht eine Entschädigungspauschale in Summe y bekommen.
Nun fordert mein Vermieter die Differenz von mir persönlich. Darf er das?
Grüße
signature88