Hallo,
das Thema ist doch bereits zwei Monate alt...
Hallo,
das Thema ist doch bereits zwei Monate alt...
Hallo,
das Thema ist doch bereits zwei Monate alt...
Zwei Jahre... - wie doch die Zeit vergeht...:o
ZitatAlso offenbar herrscht hier über die Frage der Gültigkeit des Mietvertrages keine Einheit.
Eine Minderjährige kann keinen rechtsgültigen MV abschliessen bzw. unterschreiben. Ich betone Minderjährige
Wenn Du den MV alleine unterschrieben hast bist Du eben alleiniger Mieter, Deine Freundin evtl.Untermieterin, soweit dies die Erziehungsberechtigten (Eltern) erlauben.
M.E. ist der Mietvertrag von Dir und dem VM unterschrieben und somit gültig. Bleibt nur die sofortige Kündigung oder Einigung mit dem VM wegen Vertragsaufhebung etc.
Bin auch reingefallen. Sehe eben, die Minderjährige ist inzwischen wahrscheinlich eine Volljährige, und alles ist gut.
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