Wohnung unrenoviert übernehmen, befristeter Mietvertrag...

  • Hallo,

    wir sind als Untermieter bei einem Bekannten eingezogen(Mietobjekt ist ein Haus mit Einliegerwohnung, in die unser Bekannter eingezogen ist) , Mietvertrag wurde auf ein Jahr befristet, da sein Vermieter verstorben ist und nicht klar war, ob die Frau des Vermieters nicht Eigenbedarf hat. Nun sollen wir zwei Monatsmieten Kaution bezahlen, die Wohnung wurde nie renoviert (mit Holzofenheizung, alle Wände braun, teilweise schwarz, viele Löcher in den Wänden und Badfließen, total verkratzter Holzfußboden, Schimmel in drei von vier Räumen, war alles vor Einzug nicht ersichtlich) Wir haben jetzt einige Räume schon gestrichen, um für uns einfach ein angenehmes Wohnklima zu schaffen, allerdings frage ich mich, ob die Kaution in dem Fall so hoch sein muss oder ob unser Bekannter, der sich im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen hat, nicht einen Teil der Renovierungskosten übernehmen muss, denn er hat mündlich angeblich die Zusage, dass wir länger als ein Jahr hier wohnen können bekommen, aber noch keinen neuen Mietvertrag geschrieben.
    Wir selbst hatten noch gar keinen Kontakt zur Eigentümerin/Vermieterin und wissen auch nicht sicher, wie es weitergeht. Wir haben den Mietvertrag noch nicht unterschrieben, weil wir mit dem so nicht einverstanden sind. So läuft der Mietvertrag in einem Jahr aus und unser Bekannter hat dann eine renovierte Wohnung zur Verfügung ohne einen Cent bezahlt bzw. einen Finger krumm gemacht zu haben. Zumal wir nicht einmal wissen, wie hoch die Miete für das gesamte Objekt tatsächlich ist und viele Angaben im Mietvertrag sehr pauschal gehandelt werden (z. B. verbrauchtes Gartenwasser sollen wir zur Hälfte mitbezahlen, obwohl wir es nie nutzen, unser Bekannter aber regelmäßig und viel Wasser verbraucht) Was können wir hier tun?
    Schöne Grüße
    MrsJayKay

  • Hallo,

    Zitat

    allerdings frage ich mich, ob die Kaution in dem Fall so hoch sein muss oder

    Die Höhe der Kaution kann nach § 551 BGB bis zu 3 Monatsmieten betragen. Der Zustand der Wohnung ist hierbei unerheblich.

    Zitat

    oder ob unser Bekannter, der sich im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen hat, nicht einen Teil der Renovierungskosten übernehmen muss

    Das muss er nur, wenn dies vereinbart ist. Da es aber nicht einmal einen schriftlichen Vertrag gibt, dürfte das auch nicht vereinbart sein.

    Zitat

    So läuft der Mietvertrag in einem Jahr aus und unser Bekannter hat dann eine renovierte Wohnung zur Verfügung ohne einen Cent bezahlt bzw. einen Finger krumm gemacht zu haben.

    So sieht es aus. Das mag hart klingen, aber das hätte Euch vor den Renovierungsarbeiten einfallen müssen.

    Zitat

    Zumal wir nicht einmal wissen, wie hoch die Miete für das gesamte Objekt tatsächlich ist

    Das ist für die Höhe der Untermiete unerheblich. Angenommen, die Gesamtmiete der Wohnung beträgt 500 EUR, dann kann er Euch auch genau diesen Betrag abknöpfen.

    Zitat

    Was können wir hier tun?

    Bei der nächsten Wohnung genau überlegen, was Ihr tut und unterschreibt. Es ist doch sinnfrei, einen Vertrag zu unterschreiben und hinterher die Ungerechtigkeit anzuprangern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Mietvertrag wurde aber noch nicht unterschrieben, genau aus den genannten Gründen. Und die genannten Schäden waren auch nicht ersichtlich, da er selbst hier gewohnt hat bzw mehrere Untermieter hatte, sodass wir zu den anderen Räumen gar kein Zugang hatten.

    Einmal editiert, zuletzt von jaykay1833 (12. Mai 2015 um 14:54)

  • Zitat

    Was können wir hier tun?
    Schöne Grüße

    Stell dich vor den Spiegel und den du da siehst ein ein Esel, wie es einen dümmeren nicht gibt.

    Und denke dran, nicht die Eigentümerin des Hauses ist eure Vermieterin, ihr seid Untermieter und euer Vermieter ist der Bekannte, der Dumme gesucht und gefunden hat.

  • Der Mietvertrag wurde aber noch nicht unterschrieben, genau aus den genannten Gründen.

    Muss auch nicht unterschrieben werden. Mietverträge können auch mündlich (Einziehen und Miete zahlen) vereinbart werden, was hier wohl der Fall ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Muss auch nicht unterschrieben werden. Mietverträge können auch mündlich (Einziehen und Miete zahlen) vereinbart werden, was hier wohl der Fall ist.

    Dann ist es aber auf jeden Fall ein unbefristeter Mietvertrag, der mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann.

  • Hier ist das Niveau aber allerunterste Schublade


    Mach' Dir nix draus. Meine innerliche(!) Reaktion war ähnlich.
    Ihr habt z.Zt. einen mündlichen Mietvertrag. Solche sind oftmals Gegenstand von Rechtsstreitereien, wo fast nichts zu beweisen ist. Anwälte lachen sich krank...:o

  • Sie haben einen mündlichen Mietvertrag mit dem Mieter. Der Vermieter des Mieters ist nicht Ihr Vertragspartner.
    In einem mündlichen Vertrag werden nur Mietbeginn und Miete vereinbart. Alle anderen rechtlichen Vorschriften ergeben sich allein aus der gesetzlichen Grundlage.
    In Ihrem Fall wäre es ein unbefristeter Mietvertrag und Kaution wäre auch nicht fällig.
    Eine Kostenübernahme der bereits durchgeführten Arbeiten halte ich für unwahrscheinlich. Wenn Sie dazu keinen Auftrag hatten, eigentlich selbstverständlich.

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