Basdausstattung

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage. ich bin Mieter einer Wohnung mit Bad was auch als solches im Mietvertrag (Mietvertrag ) angegeben ist. Im Bad steht eine transportable Duschkabine die mein Eigentum ist. Die Dusche wird jetzt aber undicht und ich benötige eine neue. Der Vermieter verlangt aber das ich eine neue auf eigene Kosten einbauen soll. Ist das rechtens da zur Ausstattung eines Bades ja eine Dusche oder Wanne gehört?

    Vielen Dank!

  • ich bin Mieter einer Wohnung mit Bad was auch als solches im Mietvertrag (Mietvertrag ) angegeben ist. Im Bad steht eine transportable Duschkabine die mein Eigentum ist. Die Dusche wird jetzt aber undicht und ich benötige eine neue. Der Vermieter verlangt aber das ich eine neue auf eigene Kosten einbauen soll. Ist das rechtens da zur Ausstattung eines Bades ja eine Dusche oder Wanne gehört?


    Dir steht das zu, was bei Anmietung der Wohnung ("Istzustand") bereits vorhanden war. Der VM scheint wohl recht zu haben.

  • Wer sagt, dass ein Bad eine Dusche und ein Waschbecken haben muss? Die gesetzliche Grundlage würde ich gerne sehen.

    Wenn das Bad leer war und nur ein Waschbecken und ein Klo drin stand, die Dusche aber Deine ist, kannst Du nicht verlangen, dass der Vermieter DEIN Eigentum repariert oder austauscht.

    Oder wie man so schön sagt: gemietet wie gesehen. Ein Recht auf eine Aufwertung des Mietgegenstands hat man nicht.

    Aber der Vermieter KÖNNTE natürlich Dein Bad modernisieren und ein Wanne oder Dusche einbauen.
    Dann wäre aber eine Modernisierungsumlage fällig, Deine Miete würde also zum Teil drastisch steigen.

  • Zitat

    Ist das rechtens da zur Ausstattung eines Bades ja eine Dusche oder Wanne gehört?

    Nein, zur Grundausstattung gehört - laut Bundesverwaltungsgericht - lediglich eine Waschstelle. Wenn bei Anmietung keine Dusche vorhanden war, hast Du nun keinen Anspruch darauf.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bereits bei Einzug hätten Sie erkennen müssen, das keine Dusche vorhanden ist.
    Wenn Sie darauf solch großen Wert legen, hätten Sie die Wohnung nicht mieten dürfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (7. Mai 2015 um 09:23)

  • Bereits bei Einzug hätten Sie erkennen müssen, das keine Dusche vorhanden ist.
    Wenn Sie darauf solch großen Wert legen, hätten Sie die Wohnung nicht mieten dürfen.


    Vielleicht handelt es sich beim Fragesteller um einen kleinwüchsigen Zeitgenossen, für den anfangs die Toilette ausreichte...:rolleyes:

  • Ich glaube, ich miete mir mal eine Bretterbude an, und verlange dann vom Vermieter, dass er diese bitte ausbaut... dann hab ich nen Palast zum Preis einer Bretterbude... dat ist ein Geschäftsmodell :D

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