Betriebskostenabrechnung von 2013

  • Guten Tag zusammen,
    ich bin ein Frischling hier im Forum und wollte mich kurz auf diesem Wege vorstellen.
    Mein Name ist David, bin 28 Jahre und wohne noch in einer zwei Zimmerwohnung.

    Wieso ich mich angemeldet habe?
    Ich habe das Gefühl, dass unser Vermieter uns etwas über den Tisch ziehen möchte und deswegen bin ich hier.

    Anliegen:

    Wir erhielten gestern zwei Abrechnungen...2013 und 2014.

    Ich bin mir ziemlich unsicher, ob ich die für 2013 akzeptieren soll.
    Grund ist, dass die Frist von 12 Monaten verstrichen ist, aber der Vermieter auf der Abrechnung das "angebliche" Erstelldatum auf "01.11.2013" gesetzt hat.
    Der Abrechnungszeitraum war vom 01.11.2012 bis 31.10.2013. Post erhalten am 02.05.2015.
    Hinzu kommt, dass die Zahlung bis zum "15.11.2013" erfolgen soll... doch dies hat er durchgestrichen und auf das Datum "15.05.2014" gesetzt.

    Bei der 2014 Rechnung ist exakt das selbe! Nur halt der Zeitraum ist anders und natürlich die Kosten die wir zu zahlen haben...

    Könnt Ihr mir da weiterhelfen, was ich am besten machen kann?
    Gerne stelle ich das schreiben auch hier rein..

  • Zitat

    Der Abrechnungszeitraum war vom 01.11.2012 bis 31.10.2013

    Somit ist die Forderung des Vermieters am 01.11.2014 verfristet, sprich nicht mehr zu zahlen. Die Abrechnung kannst Du getrost ignorieren.

    Außer der Vermieter hat einen sehr triftigen Grund genannt warum er die Abrechnung erst jetzt zustellen konnte.

    Nächster Abrechnungszeitraum wäre der 01.11.2013 - 31.10.2014.

    Diese Abrechnung ist fristgerecht zugegangen. Eine Nachzahlung folglich, sofern korrekt, zu zahlen.

    Für die Prüfung der Abrechnung hast Du ab Zugang 30 Tage Zeit. Also nutze das und verlange als erstes nachweisbar Einsicht in die Originalbelege.

    Zitat

    Gerne stelle ich das schreiben auch hier rein..

    Das wäre gut. Dann kann man sich im wahrsten Sinne ein Bild machen. Bitte nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Hey,
    Danke für die schnelle Antwort.
    Nehmen wir an, der Vermieter hat die erste Abrechnung falsch berechnet... Hätte ich Anspruch auf ein Guthaben falls dies existieren sollte..?
    Der Grund wieso die so spät kam passt, wert hat zuviel zutun gehabt und keine Zeit gehabt.

    Zur zweiten werde ich mich auf jede Fall kümmern.

  • Zitat

    Der Grund wieso die so spät kam passt, wert hat zuviel zutun gehabt und keine Zeit gehabt.

    Das ist kein rechtlich zulässiger Grund.

    Zitat

    Nehmen wir an, der Vermieter hat die erste Abrechnung falsch berechnet... Hätte ich Anspruch auf ein Guthaben falls dies existieren sollte..?

    Ja. Im Gegensatz zur Forderung des Vermieters verfristet ein evtl. Guthaben des Mieters nicht wenn ihm die Abrechnung verspätet zugeht.

    Also auch diese Abrechnung prüfen bzw. prüfen lassen. Einwände können noch binnen 12 Monate nach Zugang erhoben werden.

  • Kannst du mir ggf. jemanden empfehlen, der das machen könnte?
    Im Internet liest man einiges über Unternehmen/ Firmen...die das für ca. 40-70€ pro Abrechnung machen...

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  • Dass die erste Abrechnung verfristet ist, wurde ja bereits erkannt. Die Ausrede vonwegen keine Zeit oder die Unterlagen seien beim Steuerberater sind wie die des Teufels Grossmutter, die erschossen wurde, weil sie keine Ausrede hatte...
    Triftige Gründe wären bspw., wenn trotz intensiven Bemühen des VM das EVU keine Jahresabrechnung liefern konnte, oder das Gebäude nach einem Zusammenbruch noch nicht wiederaufgebaut werden konnte o.ä.
    Bei der zweiten Heizkostenabrechnung fällt mir lediglich auf, dass 40% Grundkosten und 60% Verbrauchskosten berechnet wurden, statt eigentlich 30/70. Aber sei es drum...

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