Miete unangemessen angepasst?

  • Hallo,
    Meine Freundinn und ich wohnen seit vier Jahren in einer Altbau-Wohnung. Diese Wohnung war seither in der Miete sehr günstig, da sie nun wirklich nicht in besten Zustand ist und war. Gerade der Energieverbrauch ist sehr hoch und die Innenausstattung, vor allem im Bad ist fast genauso alt, wie das Haus. Nun will mein Vermieter die Miete an den örtlichen Mietspiegel anpassen und verlangt knapp 10% mehr Miete ab Anfang des kommenden Jahres. Ist das OK? Wir haben die Wohnung ja nur gemietet, weil sie so günstig war, und wir mit den negativen Wohneigenschaften bisher leben konnten. Können wir jetzt vielleicht eine Mietminderung verlangen?

  • Ja, denn bei einer Mieterhöhung, zum Beispiel auf die ortsübliche Vergleichsmiete, wird in Ihrem Fall anders entschieden. Es heißt, wenn sich der Vermieter nicht mehr an die Absprache des zuvor vereinbarten niedrigeren Mietpreises, auf Grund niedrigerer Wohnqualität hält, kann der Mieter wegen sogenannter Altmängeln die Miete kürzen. Der Minderungsbedarf darf aber nicht höher ausfallen als die zuvor veranlasste Mieterhöhung.

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