Kündigung zum 31.3., trotzdem Kündigungsfrist??

  • Hallo,
    ich bin neu hier im Forum, weil ich vor einer großen Frage stehe... Google konnte mir nicht helfen.
    Ich erläutere kurz...
    Am 01.03.15 erhielt mein privater Vermieter von uns die formlose Kündigung "... Kündigen hiermit den bestehenden Mietvertrag zum 31.3.15."
    Es gab etwas Streit mit dem Vermieter weil im Vertrag stand, dass wir uns über die Kündigungsfrist einigen können. Das haben wir getan, er sagte zu uns, dass er einen Nachmieter hat, was letztendlich nicht so war. Spielt aber eigentlich keine Rolle, weil wir nichts auf dem Papier haben. Meine Frage : wenn steht: zum 31.3. heißt das doch, dass wir keine weitere Miete zahlen müssen, in dem Sinne keine Kündigungsfrist mehr da ist oder?! Ansonsten hätte stehen müssen : zum 31.5. Oder?! Blicke da nicht so ganz durch...
    Bitte helft mir, ich kann keine 2 Wohnungen bezahlen...
    Liebe Grüße Alexander


  • Am 01.03.15 erhielt mein privater Vermieter von uns die formlose Kündigung "... Kündigen hiermit den bestehenden Mietvertrag zum 31.3.15."

    Der offizielle Termin wäre Ende Mai gewesen (3 Monate)

    Zitat

    Es gab etwas Streit mit dem Vermieter weil im Vertrag stand, dass wir uns über die Kündigungsfrist einigen können.

    Das geht natürlich.

    Zitat

    Das haben wir getan, er sagte zu uns, dass er einen Nachmieter hat, was letztendlich nicht so war.

    Also keine Eingung.

    Meine Frage : wenn steht: zum 31.3. heißt das doch, dass wir keine weitere Miete zahlen müssen, in dem Sinne keine Kündigungsfrist mehr da ist oder?! Ansonsten hätte stehen müssen : zum 31.5. Oder?![/QUOTE]

    Da blicken Sie im Moment nicht durch und zwar deswegen:

    Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wenn im gegenseitigen Einvernehmen keine kürzere Frist vereinbart wurde, gilt diese Frist. Wäre also zum Monatsletzten des Mai. Bis dahin haben Sie auch Ihre mietvertraglichen Verpflichtungen in der Gesamtheit zu erfüllen (Kaltmiete, BKV-Vorauszahlung, Hausordnung).

    Wenn Sie keine 2 Wohnungen bezahlen können, sollten Sie sich mal vorher Gedanken über die Bezahlbarkeit machen.
    Das können Sie nur selbst regeln.

  • Hallo Alexander,

    "Am 01.03.15 erhielt mein privater Vermieter von uns die formlose Kündigung "... Kündigen hiermit den bestehenden Mietvertrag zum 31.3.15.""
    - Was heisst formlos? Schriftlich war es doch wohl? Aber abgeshen davon, die gesetzliche Mindestfrist beträgt, wie schon gesagt, drei Monate, also zum 31.05.2015.

    "Es gab etwas Streit mit dem Vermieter weil im Vertrag stand, dass wir uns über die Kündigungsfrist einigen können."
    - "können"... Also, vergiss' es!

    "Das haben wir getan, er sagte zu uns, dass er einen Nachmieter hat, was ..."
    - Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern...?

    "wenn steht: zum 31.3. heißt das doch, dass wir keine weitere Miete zahlen müssen, in dem Sinne keine Kündigungsfrist mehr da ist oder?! Ansonsten hätte stehen müssen : zum 31.5. Oder?!"
    - Quatsch - der 31.05.2015 gilt. Und bis dahin schuldest Du die volle Miete.

    "Blicke da nicht so ganz durch..."
    - Lernen...

    "Bitte helft mir, ich kann keine 2 Wohnungen bezahlen..."
    - Musst Du aber.

  • jep seh das auch so , gesetzliche Kündigungsfrist sind nunmal 3 MOnate

    wenn der VM es drauf anlegt musste auch solanbeg noch Miete zahlen. Aber ob er es auf ne Gerichtsverhandlung ankommen lässt ist fraglich

  • Was da steht bzw. Ihr geschrieben habt ist irrelevant. Es gilt, wenn vertraglich nicht anders (kürzer) vereinbart oder keine Einigung zustande kam, automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese Beträgt nun mal für Mieter 3 Monate.

    Bei Abgabe der formgerechten Kündigung am 1.3. endet Euer Vertrag am 31. Mai PUNKT

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