Beschädigungen durch Vormieter

  • Sehr fein beobachtet! Wäre nun auch einem Wunder gleichgekommen, wenn Du dazu nichts geschrieben/palavert hättest.
    Es könnte aber auch sein, dass die meisten meiner Beiträge kein Palaver bedeuten! :cool:


    Richtig! Deine Beiträge hier sind fachkundige und hochqualitative erste Sahne.

  • Die Entfernung des Teppichs war bei der Schlüsselübergabe erwähnt worden.

    Den Einsatz der Terpentinlösung hat er vorgeschlagen und davon eine Dose mitgebracht. Er hatte es in einer Ecke getestet und mir in die Hand gedrückt.

    Was hat es eigentlich mit den versteckten Mängeln auf sich?

    dann würde ich jetzt den vermieter fragen, was die nächste vorgensweise wäre.


    Es werden offene Mängel, verdeckte Mängel und arglistig verschwiegene Mängel unterschieden. Ein offener Mangel muss bereits bei Übergabe / Abnahme der Sache vorhanden und für jedermann erkennbar sein. Ist ein Mangel zwar vorhanden, aber bei der Übergabe oder Abnahme nicht erkennbar, spricht man von einem verdeckten Mangel. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln handelt es sich um verdeckte Mängel, die dem Verkäufer oder Auftragnehmer bei der Übergabe oder Abnahme bekannt sind, die der Verkäufer bzw. Auftragnehmer aber absichtlich verschweigt, um sich einen Vorteil zu erschleichen (Beispiel: ein Auto wird als unfallfrei verkauft, obwohl es bereits einen Schaden am Fahrgestell hat und dies dem Verkäufer bekannt war).

  • Die Entfernung des Teppichs war bei der Schlüsselübergabe erwähnt worden.


    "Entschuldigung, Herr Schmitz, aber aufgrund schlechter Erfahrungen möche ich bitte alles schriftlich haben."

  • "Entschuldigung, Herr Schmitz, aber aufgrund schlechter Erfahrungen möche ich bitte alles schriftlich haben."

    naja
    wenn der vermieter ihm den terpetinersatz hierfür gegeben hat.
    hat der vermieter ein kleines Problem.

    da würde ich mich jetzt weiter auf den vermieter und seine ratschläge verlassen.
    aber, wie du sagst, schriftlich.

  • Urgh - mündlich mit dem Vermieter etwas absprechen ist leider ganz schlecht. Immer Protokoll führen, man kann sich leider nicht immer
    auf Menschlichkeit verlassen.

  • Urgh - mündlich mit dem Vermieter etwas absprechen ist leider ganz schlecht. Immer Protokoll führen, man kann sich leider nicht immer auf Menschlichkeit verlassen.


    Tja, Letzteres ist wohl heutzutage "menschlich"...
    Nicht umsonst haben meine Übergabeprotokolle vier DIN A4 Excel-Seiten.

  • Ob Du dies auch näher erläutern kannst?


    Kann ich natürlich und habe es bereits getan.

    Du musst nur an im richtigen Beitrag lesen. Ganz so leicht will ich es Dir nicht machen!

  • indi, vielleicht sollten Sie noch im Beitrag #22 den Hinweis anbringen wo Sie diese "Mangeldefinition" heraus kopiert haben.

    Aber das ist nicht der Grund, warum ich mich noch einmal melde.

    Der Vormieter als Eigentümer hat diesen Teppich an den Nachmieter ordentlich übergeben. Das soll bedeuten, dass er den Teppich liegen lassen durfte, weil er in das Eigentum des Nachmieters, meinetwegen mit einer kleinen Abstandssumme, übergegangen ist.
    Wäre dies so oder so ähnlich abgelaufen, dann wäre der Nachmieter derjenige, der nun später beim Auszug, sein Eigentum, dieses aufgeklebte Teppichstück zu entfernen hätte. Beschädigungen, die am darunterliegenden Bodenbelag entstehen oder entstanden sind hätte der Nachmieter zu vertreten.

    Aber wenn ich das richtig verstanden habe, geht es ja nicht um den Auszug des Nachmieters, sondern um den Einzug und eine dabei vorzunehmende Teppichentfernung. Um den Ablauf des Geschehens nun etwas genauer auseinander zu tüfteln, hatte ich ja schon die Frage nach dem Eigentümer gestellt, die leider nicht beantwortet wurde.


    Wenn der Vormieter den Teppich an den Nachmieter verkauft hätte, käme nun etwas hinzu, was bisher überhaupt nicht beachtet wurde. Der Verkäufer hat dem Käufer eine falsche Eigenschaft zugesichert. Nämlich die leichte Entfernbarkeit des Teppichs. Nach der Schilderung trifft dies nun überhaupt nicht zu. Daher meine ich, dass die Beschädigungen dem Vormieter/Verkäufer gehören, weil hier ein verdeckter Mangel besteht.

    Und wenn kein Kauf oder ähnliches stattgefunden hat und der Teppich einfach vom Vormieter liegen gelassen wurde und dieser Teppich bei der Vertragsunterzeichnung des Mietvertrages vorhanden war, dann ist er Eigentum des Vermieters.


    Hiermit steige ich aus diesem Thread aus.

    Einmal editiert, zuletzt von sense (30. März 2015 um 18:41)

  • [QUOTE=sense;60435Und wenn kein Kauf oder ähnliches stattgefunden hat und der Teppich einfach vom Vormieter liegen gelassen wurde und dieser Teppich bei der Vertragsunterzeichnung des Mietvertrages vorhanden war, dann ist er Eigentum des Vermieters.


    Hiermit steige ich aus diesem Thread aus.[/QUOTE]


    uff, war das ein Aufsatz.
    es ist bei den fragen oft garnicht so einfach hinter das ganze geschehen zu blicken.
    aber nach rückfragen, vermute ich, daß das letzte zutrifft.
    und nachdem der vermieter den terpetinersatz überreicht hat, ist der Mieter aussen vor.

    jetzt muss der vermieter eine lösung bringen.


    PS
    mein kopiertes war einfach nur wikipedia

  • Also grundlegend kann ich nicht nachvollziehen , wieso man bei ner neu Anmietung einer Wohnung, sich drauf einlässt, den vom Vormieter gelegten Teppich selbst zu entfernen. Wenn man doch ohnehin den Parkettboden darunter nutzen möchte, dann würd ich den Vormieter auch den Teppich beseitigen lassen. Naja vielleicht wars ein kleines Luder und hat son bischen mit den Augen geklimpert. Akuter BLutmangel im Hirm aufgrund von Bedarf dieses in anderen Regionen, könnt dann ne Erklärung sein.

    Gibts denn ne schriftliche Absprache zwischen Vor und Neumieter dazu ? Dann hat man wahrscheinlich Pesch.

    Trotzdem hat der Vormieter durch massives Verkleben des Teppichs einen vorher nicht sichtbaren Schaden am Parkett verursacht (Klebereste) , da wär es Sache des Vermieters den Vormieter zur Kasse zu bitten. Wenn man dann die Dummheit von ZUsage Nr.1 nochmal topt indem man mit Verdünnern etc. versucht selbst den Kleber vom Parkett zu entfernen, naja dann kann man mit absoluter Sicherheit nichts mehr vom Vormieter verlangen.

    Der Boden ist nun eh im Sack, schmeiß besser auch einfach wieder nen Teppich drüber ;)

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