Abrechnung Nebenkosten vor Einzug?

  • Hallo liebes Forum,

    wir wohnen seit 01.03.2013 (laut Mietvertrag) in unserer Wohnung und haben nun die Erste Betriebskostenabrechnung erhalten.

    Bei Besichtigung befand sich die Wohnung in Renovierungsbedürftigen Zustand da Sie vom Vormieter nicht vorgerichtet wurde. Wir einigten uns mit dem Vermieter das wir die Renovierungsarbeiten selbst übernehmen und dafür die Höhe der Miete wie beim Vormieter bleibt (die sehr niedrig war).
    Er stimmte zu und wir konnten ab Januar bereits in die Wohnung um zu Tapezierern, PVC-Belag verlegen, Deckenplatten entfernen usw.. Der Vermieter hat auch alle kosten für Tapete, Farbe und Bodenbelag übernommen.

    Seit Mitte letzten Jahres wurde das Haus jedoch verkauft und wir haben einen neuen Vermieter. Der hat auch alles belassen wie es ist.

    Nun zu meiner Frage.
    In der Betriebskostenabrechnung wurde uns für den Zeitraum vom 01.01.-28.02., also vor unserem Einzugsdatum laut Mietvertrag die Grundsteuer, Versicherungen und Hauslicht in Rechnung gestellt.

    Ist dies Rechtens? Absprachen mit dem alten Vermieter zur Kostenübernahme gab es nicht.
    Im Mietvertrag ist auch nichts vermerkt.

    Die Energiekosten (Wasser,Heizung wurden korrekt vom 01.03.13-31.12.13 abgerechnet.

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten

    Einmal editiert, zuletzt von kochi09366 (24. März 2015 um 13:55)

  • Zitat

    Im Mietvertrag ist auch nichts vermerkt.

    Dann kann der Vermieter auch nur die Kosten ab Mietbeginn geltend machen.

    Zitat

    Die Energiekosten (Wasser,Heizung wurden korrekt vom 01.03.14-31.12.14 abgerechnet.

    Mit welchen Zählerständen? Ihr habt doch sicher ab Januar schon Wasser verbraucht oder die Heizung aufgedreht, oder?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ist mir hier auf der Einzelabrechnung (ist von ista) nicht ganz schlüssig. Es steht Abrechnungszeitraum vom 01.01.13 bis 31.12.13 und Nutzungszeitraum 01.03.-31.12.2013. Dann steht hier noch was von Verbrauchseinheiten für zeitraum 01.03.-31.12.
    Also ich denke mal das ist nur der Abrechnungszeitraum.

    Natürlich benutzten wir zuvor schon die Heizung und Wasser. Das ist ja auch in Ordnung wenn dies berechnet wurde. Aber mit den Nebenkosten Versicherung, Grundsteuer und Hauslicht war ich mir eben unsicher.

  • Wenn der neue Vermieter die Energiekosten mit Beginn des Mietvertrages berechnet hat, dann sollte man zuerst den Vermieter fragen, warum er die anderen Kosten ab 01.01. berechnet hat.

    Über dessen Begründung könnte man sich dann hier gern unterhalten.

    Zitat

    Es steht Abrechnungszeitraum vom 01.01.13 bis 31.12.13 und Nutzungszeitraum 01.03.-31.12.2013. Dann steht hier noch was von Verbrauchseinheiten für zeitraum 01.03.-31.12.
    Also ich denke mal das ist nur der Abrechnungszeitraum.

    Das wäre korrekt.

  • Vielen Dank erstmal,

    wir widersprechen erstmal der Abrechung und bitten um Stellungsnahme da die neue Hausverwaltung telefonisch leider nicht erreichbar ist und auch auf SMS nicht reagiert in Schriftform.

    Ich gebe mal Auskunft wie es ausgeht

  • Das ist mir hier auf der Einzelabrechnung (ist von ista) nicht ganz schlüssig. Es steht Abrechnungszeitraum vom 01.01.13 bis 31.12.13 und Nutzungszeitraum 01.03.-31.12.2013. Dann steht hier noch was von Verbrauchseinheiten für zeitraum 01.03.-31.12.

    Ist doch schlüssig. Euch wurden nur die Heiz- und Warmwasserkosten vom 1.3. - 31.12. berechnet.

    Das Euch der Vermieter 2 Monate die Wohnung mietfrei überlassen hat heißt nicht nebenkostenfrei.

  • Eine vereinbarte Betriebskostenübernahme und die damit verbundene Abrechnung kann nur ab Mietbeginn in Ansatz gebracht werden.
    Kosten des Leerstandes der Wohnung sind vom Vermieter (Eiegntümer) zu tragen.
    Wenn er aus Kulanz bereits früher Ihnen die Wohnung zur Verfügung stellt ist das seine Privatangelegenheit.
    Für diese Kosten hätte dann eine extra Vereinbarung getroffen werden müssen.
    Wenn das nicht der Fall war, müssen Sie auch nicht zahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (24. März 2015 um 15:23)

  • versteh ich das richtig?
    ihr habt 2 Monate renorviert, hierbei wasser, abwasser, heizung und Strom verbraucht.
    das wurde nicht berechnet.

    andere dinge wurden berechnet.

    geht es hier um evtl. 90 Cent Differenz?

  • wir wohnen seit 01.03.2013 (laut Mietvertrag) in unserer Wohnung
    wir konnten ab Januar bereits in die Wohnung um zu Tapezierern, PVC-Belag verlegen, Deckenplatten entfernen usw..


    Ist doch klar, dass Ihr für den den Abrechnungszeitraum übersteigenden Nutzungszeitraum die Betriebskosten zu tragen habt.

  • Vertraglicher Mietbeginn 1.3 ! Dann kann auch erst ab dem Datum Miete und NK in Rechnung gestellt werden. Wenn man bereits seit Januar Zugang zu der Wohnung hatte um Renovierungsarbeiten durchzuführen ist das ne schöne Sache. Aber dadurch ergibt sich keine Verpflichtung für die Zeit bereits Nebenkosten zu zahlen.


    Grade bei bereits leerstehenden Wohnungen die noch renoviert werden müssen, ist das wohl gängige Praxis den Neumietern schon was früher die Schlüssel zu geben. Wasseruhr und Stromzähler werden dann überlicherweise aber auch schon bei Schlüsselübergabe erfasst und mit dem Stand eingetragen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Azze (28. März 2015 um 02:52)

  • Azze:

    "Vertraglicher Mietbeginn 1.3 ! Dann kann auch erst ab dem Datum Miete und NK in Rechnung gestellt werden."
    - Miete ja, jedoch Betriebskosten werden bei mir bereits ab Übergabedatum berechnet und der Neumieter darüber informiert. Das wird bei uns permanent problemlos so gehandhabt. (Bin jetzt zu faul, Rechtsgrundlagen hierfür zu suchen, da kein Bedarf.)

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