Hallo liebes Forum,
wir wohnen seit 01.03.2013 (laut Mietvertrag) in unserer Wohnung und haben nun die Erste Betriebskostenabrechnung erhalten.
Bei Besichtigung befand sich die Wohnung in Renovierungsbedürftigen Zustand da Sie vom Vormieter nicht vorgerichtet wurde. Wir einigten uns mit dem Vermieter das wir die Renovierungsarbeiten selbst übernehmen und dafür die Höhe der Miete wie beim Vormieter bleibt (die sehr niedrig war).
Er stimmte zu und wir konnten ab Januar bereits in die Wohnung um zu Tapezierern, PVC-Belag verlegen, Deckenplatten entfernen usw.. Der Vermieter hat auch alle kosten für Tapete, Farbe und Bodenbelag übernommen.
Seit Mitte letzten Jahres wurde das Haus jedoch verkauft und wir haben einen neuen Vermieter. Der hat auch alles belassen wie es ist.
Nun zu meiner Frage.
In der Betriebskostenabrechnung wurde uns für den Zeitraum vom 01.01.-28.02., also vor unserem Einzugsdatum laut Mietvertrag die Grundsteuer, Versicherungen und Hauslicht in Rechnung gestellt.
Ist dies Rechtens? Absprachen mit dem alten Vermieter zur Kostenübernahme gab es nicht.
Im Mietvertrag ist auch nichts vermerkt.
Die Energiekosten (Wasser,Heizung wurden korrekt vom 01.03.13-31.12.13 abgerechnet.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten