Ich habe meinen Beitrag #3 nichts hinzuzufügen. Nägel mit Köpfen müssen Sie selbst machen.
Entschuldigung! Ihr Protz in der Hose scheint auch bloß Luft zu sein, sonst würden Sie hier nicht ewig rumpalavern, sondern handeln.
Falscher Wortlaut im Mietvertrag - Anfechtung?
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paul_protzhose -
20. März 2015 um 15:49 -
Erledigt
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Was ihr bedenken müsst ist, dass der Vermieter ja ein Sonderkündigungsrecht besitzt.
Wieso bitte...? -
Mit diesem Sonderkündigungsrecht könnte eigentlich nur der § 573 a BGB gemeint sein. Vermieter wohnt im Haus und nicht mehr als 2 Wohnungen - siehe Eingangsbeitrag.
Aber wenn dies so wäre, dann würde die Kündigungsfrist mindestens 6 Monate für den Vermieter bedeuten.ZitatGäbe es eventuell einen einfacheren Weg, ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag herauszukommen?
Aber auf diese Frage einzugehen, sehe ich nur die Möglichkeit, dass der Paul sich den § 123 StGB anschaut. Wenn das seine Situation trifft, dann sollte er tatsächlich (weil durch den Mietvertrag vereinbart) eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen und diese zum Anlass einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nehmen.
Ansonsten muss er eben mit seinen 3 Monaten Kündigungsfrist lebe. -
lebe
Ah, eh Schwab!
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lebe
Ah, eh Schwab!
Bewundernswert - so ein Weitblick!
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