Plattenbau renovierungspflichtig?

  • Guten Tag,
    Ich wohne im Osten von Berlin seit 6 Monaten in einem Plattenbau. Als ich damals eingezogen war, befand sich die Wohnung in einem desolaten Zustand. Ich dachte, ich könnte das alles selber wieder schick machen und freute mich einfach über die geringe Miete. Jetzt ist mir das aber alles über den Kopf gewachsen und ich denke jetzt daran auszuziehen. Doch möchte ich bis dahin noch ein bisschen Mietminderung erwirken. Kann ich das?
    Floh

  • Es ist verhält sich so: Wenn der Mieter den Mangel schon bei Einzug in die Wohnung kannte oder er ihn problemlos erkennen konnte, darf er keone Minderung der Miete verlangen. Wer z.B. eine billige Altbauwohnung mit morschen Fenstern und Türen anmietet, kann nicht wenige Monate später, auf Grund dieses Mangels, die Miete kürzen. Hier geht man davon aus, dass bei Vertragsabschluss Mieter und Vermieter gerade wegen dieser Mängel eine niedrigere Miete vereinbart haben.

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