Wohnung gekündigt - Streit mit Vermieter

  • Hallo,

    wir haben folgendes Problem:

    Wir haben zum 30.04.15 unsere Wohnung fristgerecht gekündigt. Es folgen jetzt mehrere Streitpunkte mit dem Vermieter. Im Kündigungsschreiben habe ich auch einen Termin zur Rückzahlung der Kaution angesprochen. Seine Antwort darauf war, dass wir diese in den nächsten 12 Monaten nicht bekommen werden.

    Daraufhin, etwa 6 Wochen später, hatten wir 3 Tage Heizungsausfall und kein Warmwasser! Wir versuchten ihn eine Woche lang zu erreichen. Reagierte nicht auf Anrufe und nicht auf den Brief, in dem ich ihm von diesem Problem und weiteren Mängeln in der Wohnung (undichtes Fenster, mangelhafte Heizung..) berichtete und von ihm verlangte dass er diese doch bitte beheben möchte.

    Ich möchte jetzt einmal näher auf die Mängel eingehen: Wir wohnen im DG und haben somit nur Dachfenster. Das Küchenfenster - sowie das Wohnzimmerfenster sind undicht. Das haben wir ihm auch schon vor geraumer Zeit gesagt, worauf er mit "Ja, was soll ich jetzt machen? Schaut doch mal selbst nach!" reagierte. Dadurch dass das Küchenfenster extrem undicht ist, ist die Tapete unmittelbar davor sehr verdreckt und ständig ist der Fußboden mit braunem Dreckwasser verspritzt.

    Nun zur Heizung: Es ist, trotz dass die Heizung auf 5 (höchste Stufe) steht, ständig kalt in der Wohnung. Die Heizungen werden auch nie richtig heiß! Wie ich gelesen habe, muss eine Mindestraumtemperatur von 20 - 22 Grad gegeben sein. Unser Raumthermometer zeigt durchgehend Temperaturen von 18-19 Grad an.

    Heute, nach einer Woche, habe ich ihn erreicht. Seine Antwort auf meine Frage ob er meinen Brief nicht beantworten möchte war "Ich war beim Anwalt, Sie werden in den kommenden zwei Tagen Post bekommen."

    Sagt mal, was will er denn jetzt beim Anwalt? Haben wir etwas gemacht, dass nicht rechtens ist?? In dem Brief habe ich, so wurde mir geraten, eine Frist gesetzt wann die Mängel zu beheben sind und dass wir uns eine Mietminderung vorbehalten.

    Hat er denn Chancen? Ich meine, wir haben nichts falsches getan! Die Wohnung ist in einem Top Zustand. Alle Schönheitsreparaturen wurden von uns vorgenommen. Was können wir tun? Ebenfalls zum Anwalt? Mieterschutzbund?

  • Hallo,

    Zitat

    Sagt mal, was will er denn jetzt beim Anwalt?

    Das weiß nur der Vermieter. Ich persönlich weiß das nicht.

    Zitat

    Haben wir etwas gemacht, dass nicht rechtens ist

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Man kann sich auch durch einen Anwalt beraten und vertreten lassen, ohne das irgend jemand etwas falsches gemacht hat.

    Zitat

    Ich meine, wir haben nichts falsches getan!

    Dann ist doch alles gut.

    Zitat

    Mieterschutzbund?

    Niemals! Bei Problemen würde ich immer den Fachanwalt vorziehen.

    Zitat

    Was können wir tun?

    Warten bis das Schreiben vom Anwalt oder Vermieter kommt? Gibt es dann Unklarheiten, kannst Du dich gern hier melden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • sarahharas,
    ungeachtet dessen, ob er tatsächlich beim RA war oder nicht, würde ich die Mängel an der Mietsache tabellarisch aufzählen, seit wann sie dem VM bekannt sind, und ihn per Einwurfeinschreiben bitten, diese zeitnah zu beheben, um Mietminderungen und weitere Schädigungen der Bausubstanz zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

  • Sehr ärgerlich, dass ihr keinen schriftlichen Briefwechsel habt, wenn der Vermieter so unkooperativ ist. Die Kaution kann der Vermieter meines Wissens nach doch aber sowieso so lange einbehalten, auch noch Monate nach Auszug. Bestanden die Mängel denn nachweislich auch schon bein Einzug? Weil das jetzt kurz vor der Kündigung natürlich sehr ungelegen kommt

  • Der Vermieter muss die Kaution zeitnah nach Auszug abrechnen, allerspätestens und auch dann nur mit einer triftigen Begründung, nach 6 Monaten. Er darf nur für ausstehende Betriebskostenabrechnungen einen angemessenen Teil der Kaution als Sicherheitseinbehalt zurückhalten. Aber das dürfte pro Abrechnung nur ca. 10 % - 20 % der Kaution sein, je nachdem wie die letzten Abrechnungen ausgefallen sind.

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