Wie hat Zustimmung bei Zuzug des Lebenspartner zu erfolgen?

  • Kolinum

    sorry ich verstehe nicht was du damit meinst.

    das der Vermieter die Vorauszahlung anpassen kann ist schon klar, aber wie ist es in meinem Fall zu deuten?
    da der Vermieter nicht eindeutig geschrieben hat, das die Erhöhung wegen Zuzug stattfindet, er hat nach meinem Empfinden einen Standardtext genutzt.

    Hallo,

    das kann richtig sein, den Beweggrund hierfür können wir nicht erörtern, es gibt erfahrene und unerfahrene Vermieter.

    Es ist in jedem Fall zu differenzieren zwischen Zuzug der Lebensgefährtin und Anpassung der Vorauszahlungen der Neben- Und Betriebskosten.

    Über die Vorauszahlungen abzurechnen bleibt in der Pflicht des Vermieters, hier ist nichts gewonnen und nichts verloren.

    Ob dies nun im ursächlichen Zusammenhang mit dem Zuzug der Lebensgefährtin zu sehen ist, vermag nur der Vermieter zu beantworten, in jedem Fall, da keine negative Reaktion des Vermieters und auch keine Untersagung des Zuzuges von Seiten des Vermieters stattfand, ist der umstand des schlüssigen Handelns erbracht.

    So grundlegend ist die Erlaubnis zum Zuzug des Lebensgefährten eine reine Formalie, der Vermieter muss selbstverständlich um Erlaubnis gefragt werden, allerdings kann er die Zustimmung im Grunde nicht verweigern, siehe BGH Urteil VIII ZR 371/02.

    Der Mieter begründet mit der Lebensgemeinschaft in jedem Fall ein berechtigtes Interesse daran, dass der Lebenspartner zwar als Dritter in der Wohnung gilt § 540 BGB, doch kann ihm dies nicht verweigert werden, die Erlaubnis könnte nur verweigert werden, wenn dadurch ein Überbelegung der Wohnräume einhergeht, was ja offensichtlich nicht der Fall ist.

    Ich würde mir hier keinerlei Gedanken mehr machen, der Vermieter ist unterrichtet und hat durch schlüssiges Handeln, seine Akzeptanz begründet.

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!