Zahlung der Provision bei stillschweigender bzw. unwissentlicher Maklerbeauftragung?

  • Hallo liebe Forumsgemeinde!

    vor kurzem habe ich einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, in der ich eine Berufstätigen-WG gründen möchte. Bei der Vermittlung war ein Wohnungsmakler tätig, über dessen Annonce im Internet wir die Wohnung gefunden haben und der uns die Wohnung auch gezeigt hat.
    Bisher wurde lediglich in der Annonce erwähnt, dass eine Courtage in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten von uns als den künftigen Mietern zu zahlen ist. Wenn ich richtig informiert bin, muss aufgrund der aktuellen Gesetzeslage seit 01. Januar 2015 (Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, WoVermRG) allerdings diejenige Partei den Wohnungsmakler bezahlen, die ihn beauftragt hat. Meiner Ansicht nach betrifft das in diesem Fall die Vermieter, da wir dahingehend keine Papiere unterschrieben haben. Allerdings findet sich in den AGB der Maklerfirma folgender Passus:

    "Beim gewöhnlichen Maklerauftrag ist die Firma berechtigt, den Nachweis für einen Vertragsabschluß zu erbringen oder einen solchen zu vermitteln. Ein Auftrag dieser Art bedarf keiner Form. Er kommt schon dadurch zustande, daß jemand die Tätigkeit der Firma in Anspruch nimmt, sich gefallen läßt oder sonst nutzt. Gleichzeitig damit verbunden ist die Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Eine Verpflichtung zum Tätigwerden besteht für die Firma nur bei Erteilung eines Alleinauftrages."

    und

    "Die Firma hat Anspruch auf die ortsübliche oder im Einzelfall vereinbarte Provision, sobald im Rahmen des Nachweises oder ihrer Vermittlung ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt, auch wenn der Vertragsabschluß erst nach Ablauf eines Maklervertrages erfolgt. Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit genügt. Die Übereinstimmung von Angebots- und Abschlußbedingungen ist nicht erforderlich. Der Provisionsabrechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluß aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt."

    Heißt das, dass wir quasi stillschweigend zugestimmt haben, die Provision doch zu bezahlen? Wenn ja, ist der erste Absatz von Rechts wegen überhaupt zulässig?

    Den folgenden Absatz verstehe ich als Möglichkeit, die Provision doch noch vom Vermieter bezahlen zu lassen oder liege ich da falsch? Die Frist von fünf Tagen ist wahrscheinlich schon verstrichen. Aber auch hier gilt wieder die Frage, ob so etwas überhaupt rechtskräftig ist.

    "Ist dem Auftraggeber bzw. Kunden eine durch die Firma vermittelte Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, muß er dies der Firma innerhalb von fünf Tagen per Einschreiben mitteilen und hierbei die Herkunft der Kenntnisnahme nachweisen. Unterläßt er dies, gilt die Tätigkeit der Firma als ursächlich für ein später über das betroffene Objekt mit dem Auftraggeber zustande kommendes Geschäft."

    Dies ist mein erster Beitrag hier im Forum und ich würde eure Hilfe sehr schätzen! Außerdem hoffe ich, dass alles den den hier üblichen Gepflogenheiten entspricht. Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung und bin Verbesserungsvorschlägen gegenüber immer offen.

    Herzlichen Dank und viele Grüße!
    Equinox

  • Zitat

    Wenn ich richtig informiert bin, muss aufgrund der aktuellen Gesetzeslage seit 01. Januar 2015 (Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, WoVermRG)

    Wo hast du denn dieses Wunschdenken her, aus der Bäckerblume? Du solltest deine Quellen also noch einmal checken. Das geht am schnellsten mithilfe von Google.

  • Hallo,

    Zitat

    muss aufgrund der aktuellen Gesetzeslage seit 01. Januar 2015

    Wenn überhaupt, kommt dieses Gesetz erst Mitte des Jahres 2015, somit hat sich deine komplette Frage bereits erledigt.

    Es sei denn und jetzt muss man ganz genau darauf achten, was hier im Exposé stand, Pflichtangaben: die Vermittlungsprovision muss angegeben sein und von wem die zu entrichten ist!

    Im Übrigen, ist man bereits durch Anfrage, Übersendung eines Exposé und Inanspruchnahme des Besichtigungstermines zum Auftraggeber geworden, wenn dann durch die Bemühung des Immobilienmaklers ein Mietvertrag zustande kommt, dann muss man auch die Courtage dafür zahlen!

    Gruß

    BHShuber

  • Zitat

    Wenn ich richtig informiert bin, muss aufgrund der aktuellen Gesetzeslage seit 01. Januar 2015 (Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, WoVermRG) allerdings diejenige Partei den Wohnungsmakler bezahlen, die ihn beauftragt hat.

    da bist Du leider nicht richtig informiert. Hier gibt es derzeit nur einen Gesetzentwurf.

    Warum unterschreibst Du eigentlich erst einen Mietvertrag und fragst dann nach der Provision?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • da bist Du leider nicht richtig informiert. Hier gibt es derzeit nur einen Gesetzentwurf.

    Warum unterschreibst Du eigentlich erst einen Mietvertrag und fragst dann nach der Provision?

    Hallo,

    weil er wie so viele irgendwo irgendetwas gehört oder gelesen hat und sich dann freudestrahlend der Illusion hingegeben hat, die Dienstleistung eines Immobilienmaklers kostenlos erhalten zu können.

    Gruß

    BHShuber

  • Wenn überhaupt, kommt dieses Gesetz erst Mitte des Jahres 2015, somit hat sich deine komplette Frage bereits erledigt.


    Nach meiner Kenntnis ab dem 01.05.2015.

  • Nach meiner Kenntnis ab dem 01.05.2015.

    Nicht zu laut sagen!
    Sonst beziehen sich die Fragestellungen in ein paar Monaten auf deine Aussage :p
    So nach dem Motto: Ich habe gehört, dass der Vermieter ab dem 01.05.2015 den Makler zahlt".

    Ich persönlich bin bei dem Termin sehr skeptisch. Der IVD hat bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
    Derzeit arbeitet man wohl noch an dem Entwurf, so dass ich persönlich fast wetten würde, dass das Gesetz nicht vor dem Herbst kommt.

    Der aktuelle Entwurf ist in der Praxis kaum anwendbar.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die klärenden Antworten. Nächstes Mal bitte etwas weniger wertend, liebe Foristen. Wir wollen doch sachlich bleiben. Das Thema kann geschlossen werden.

  • Vielen Dank für die klärenden Antworten. Nächstes Mal bitte etwas weniger wertend, liebe Foristen. Wir wollen doch sachlich bleiben. Das Thema kann geschlossen werden.

    Hallo,

    du kriegst hier eine kostenlose Beratung und beschwerst dich, über die Art.

    Wie beim unterschreiben des Mietvertrages hättest du dich auch hier vorher schlau machen können. Lies einfach nur drei alte Beiträge, dann siehst du, wie das Forum tickt.

    Das hat bei dir wohl System. Erst handeln und hinterher überlegen worüber man sich mokieren kann.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

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