• Hallo zusammen,

    ich habe bezüglich der Nebenkostenabrechnung/Mietvertrag eine Frage.
    Die Situation: Mein Vermieter hat mir die Nebenkostenabrechnung (ca. 850 €) in die Hand gedrückt. Es ist so, mein Vater ist letztes Jahr Ende Juni verstorben, ich habe seit dem 01. August einen NEUEN Mietvertrag, der auf meinen Namen läuft. Der alte Mietvertrag lief auf meinen Vater. Jetzt wurde der Zeitraum, indem ich mit meinem Vater noch zusammen gelebt habe auch berechnet. Bin ich rechtlich gesehen für die Kosten verantwortlich? Und hätte ich bei einer Kündigung einen Anspruch auf die Kaution, die mein Vater gezahlt hat?

    Danke im Voraus für eure Hilfe!

  • Erst einmal nachträglich mein Beileid zu dem Schicksalsschlag.

    Offenbar bist Du der Erbe, hast das Erbe auch nicht ausgeschlagen, da Du ja die Mietangelegenheiten regeln durftest (wenn Du das Erbe ausgeschlagen hättest, hätte das Nachlassgericht bzw. ein Nachlasspfleger das Mietverhältnis gekündigt und das wäre nicht zum 31.07. gegangen, wenn der Vater Ende Juni gestorben ist).
    Als Erbe übernimmst Du aber auch die Zahlungsverpflichtung. Formal gesehen hätte es aber zwei Abrechnungen geben müssen, wenn es tatsächlich zwei verschiedene Mietverträge sind. Eine für den Vater (Erben) und eine für Dein Mietverhältnis.
    Da Du aber der Erbe bist, und das Erbe nicht ausgeschlagen hast, hättest Du die Abrechnung Deines Vaters so oder so bekommen.
    Man könnte natürlich die Abrechnung anfechten, weil es zwei verschiedene Mietverträge sind. Aber will man das wirklich, und damit ein angespanntes Verhältnis zum Vermieter schaffen?

  • Als Erbe treten Sie auch in alle Verbindlichkeiten des Erblassers ein.

    Es müssten eigentlich 2 Abrechnungen erstellt werden. Eine für den Mietvertrag Ihres Vaters resp. Ihnen und eine Abrechnung auf Ihren Mietvertrag.

    Die Kaution Ihres Vaters haben Sie ebenfalls "geerbt" und sollte aber auf Sie überschrieben werden.

  • Da Du offensichtlich Erbe bist hast Du auch die Schulden Deines Vaters geerbt.

    Genau genommen müßten 2 Abrechnungen erstellt werden. Eine für den Nutzungszeitraum Deines Vaters und eine über Deinen Nutzungszeitraum.

    Aber an der Endsumme würde das vermutlich nichts ändern.

    Die Kaution hast Du auch geerbt. Bei Mietende ist sie, sofern der Vermieter keine Ansprüche mehr hat, zzgl. Zinsen auszuzahlen.

  • Kev123,

    es war nicht nötig, einen neuen MV abzuschliessen. "Geschickte" VM nutzen jedoch gerne die Gelegenheit - genauer: die Verlegenheit - des Erben, der drin wohnen bleiben möchte, die Gunst der Stunde für sich zu nutzen, sprich: haben sich Deine Bedingungen, bspw. bzgl. Betriebskosten, verschlechtert?
    Ansonsten schliesse ich mich meinen Vorpostern an.
    PS: Mein Beileid, hfftl. war alles erträglich.

  • hallo zusammen,

    danke für die info!

    Ich hätte noch eine weitere Frage: In der Nebenkosten-Abrechnung berechnet der VM die Grundsteuer. Ein Bekannter aus dem Finanzamt meint er dürfte das nicht, wieder ein anderer meint, das sei rechtlich in Ordnung. Weiß jemand was richtig ist? Dann könnte ich auch die Grundsteuer der letzten Jahre zurückfordern?

    Vielen Dank schonmal im Voraus!!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!