Hallo,
wir haben einen Haushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (4 und 8). Bei den Betriebskosten müssen wir dieses Jahr 200 Euro nachzahlen, da neuerdings jeweils bei Müllentsorgung und Reinigung 480 Personenmonate auf uns umgelegt werden, im letzten Jahr waren es noch 360 PM. Laut Mietvertrag steht aber bei uns, dass beide Positionen im Verhältnis der Wohnfläche zur Gesamtwohnfläche umgelegt werden.
Der Vermieter hat dazu folgendes gesagt:
"Die von Ihnen angesprochenen Positionen werden nach Nutzer, also Personen, die in einer Wohneinheit wohnen umgelegt.
Im vergangenen wurden Ihre beiden Kinder als Kleinkinder nur mit einer halben Person zum Ansatz gebracht, also 3 Personen.
Die nunmehr geltende Vorschrift ist, dass jeder Nutzer unabhängig vom Alter als Person anzusetzen ist. Dies bedingt in Ihrem Fall 4 Nutzer in dieser Abrechnungsperiode. Eine Abrechnung wie von Ihnen angesprochen bspw. der Mühlabfuhr unabhängig von den Nutzern nach qm wäre unzulässig und auch nicht verusachergerecht."
Was stimmt jetzt?
Danke und Gruß,
FE