Vertragsverlängerung nach Kündigung

  • Hallo zusammen,

    Wir haben unsere Wohnung gekündigt. Anschließend sind wir aber drin geblieben, da unser gekauftes Haus
    noch nicht fertig war. Der Vermieter hat geschrieben, dass wir weiterhin drin bleiben können, da er noch keine Nachmieter habe.

    Ein paar Wochen später schrieb er nochmal, dass der Vertrag weiterhin gilt, da wir nicht rausgegangen sind. Wir haben daraufhin gesagt dass wir nicht daran interessiert sind da wir ausziehen wollen.


    Nun behauptet er dass wir weiterhin zahlungspflichtig sind und der Vertrag nicht gekündigt ist.

    Ist das so richtig, dass wir nochmal kündigen müssen ? Er hatte doch anfangs geschrieben, dass wir weiterhin drin bleiben könnten, da er keine Nachmieter hätte..

  • Adriano1988:

    "Wir haben unsere Wohnung gekündigt. Anschließend sind wir aber drin geblieben, da unser gekauftes Haus
    noch nicht fertig war. Der Vermieter hat geschrieben, dass wir weiterhin drin bleiben können, da er noch keine Nachmieter habe."
    - Der schriftliche MV war abgelaufen, und der VM hat Euch einen mündlichen angeboten, den Ihr akzeptiert hattet.

    "Ein paar Wochen später schrieb er nochmal, dass der Vertrag weiterhin gilt, da wir nicht rausgegangen sind. Wir haben daraufhin gesagt dass wir nicht daran interessiert sind da wir ausziehen wollen."
    - Damit kann also nur der mündliche MV gemeint gewesen sein.

    "Nun behauptet er dass wir weiterhin zahlungspflichtig sind und der Vertrag nicht gekündigt ist."
    - Er hat recht, Ihr müsstet den mdl. MV SCHRIFTLICH kündigen; die kürzeste gesetzliche Frist würde also zum 31.05.2015 sein.

    "Ist das so richtig, dass wir nochmal kündigen müssen ?"
    - Ja.

    "Er hatte doch anfangs geschrieben, dass wir weiterhin drin bleiben könnten, da er keine Nachmieter hätte.."
    - Das war lediglich ein Angebot.

  • § 545 BGB Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
    Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt

    1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
    2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.

    Ergo müssen Sie den wiederauflebenden unbefristeten Mietvertrag erneut mit der gesetzlichen Frist kündigen.

    Alles kloooaaar?

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (14. Februar 2015 um 06:47)

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antworten.

    Was wäre, wenn jemand die Wohnung mieten möchte sobald wir raus sind ?
    Ich hab da Bekannte die Interesse haben.

    Und kann der Vermieter sagen, nein die möchte ich nicht..?

  • Und kann der Vermieter sagen, nein die möchte ich nicht..?

    Hallo,

    der Vermieter ist nicht verpflichtet einen oder mehrere vom Vormieter vorgeschlagene Personen als Mieter zu akzeptieren, grundsätzlich nicht.

    Gruß

    BHShuber


  • Was wäre, wenn jemand die Wohnung mieten möchte sobald wir raus sind ? Ich hab da Bekannte die Interesse haben.


    Das könnte sogar für den VM wirtschaftlich interessant sein zwecks Vermeidung von Leerstand. Aber Achtung: Ihr übergebt die Mietsache dem VM, nicht an den nächsten Mieter!

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