Mehrfamilienhaus: Ausbau des vermieteten Dachbodens

  • Hallo!

    Ich habe gestern einen Brief von meiner Vermieterin erhalten. Dort steht drin, dass ihr Sohn sich den Dachboden unseres Mehrfamilienhauses ausbauen lässt (ab sofort) und ab heute ein Gerüst an der Fassade angebracht wird. Wir sollen darauf achten, dass unsere Fenster geschlossen sind und unsere Hausratversicherung formlos über das Gerüst informieren.

    Jetzt steht aber im Mietvertrag: Ferner werden vermietet: Garten u. Dachboden allgemeine Nutzung.

    Ich habe sogar einen Schlüssel zum Dachboden bekommen, ihn aber bisher noch nicht genutzt.

    Aus meiner Sicht habe ich den Dachboden mit gemietet und sie darf diesen nicht einfach ohne Einwilligung ausbauen lassen, oder?
    Kann ich mich bei ihr melden und sie darauf aufmerksam machen?


    Vielen Dank schonmal für Tipps und Anregungen!

  • Zitat

    Jetzt steht aber im Mietvertrag: Ferner werden vermietet: Garten u. Dachboden allgemeine Nutzung.

    Das widerspricht sich auf den ersten Blick.

    Die Formulierung allgemeine Nutzung schließt jedoch die alleinige Nutzung aus und Miete + Nebenkosten zahlst Du sicher auch nicht für den Dachboden.

    Das Treppenhaus z. B. ist ja auch mit "gemietet". Halt nur kostenlos und nur zur allgemeinen Nutzung.

    Der Dachboden wurde aus meiner Sicht nicht explizit mit gemietet.

  • Zitat

    Jetzt steht aber im Mietvertrag: Ferner werden vermietet: Garten u. Dachboden allgemeine Nutzung.

    Selbst wenn der Dachboden explizit mit gemietet ist, kann der Vermieter diesen Raum trotzdem kündigen, wenn er Wohnraum schaffen will.

    Du kannst Dich gern mal im § 573b BGB belesen.

    Zitat

    Halt nur kostenlos und nur zur allgemeinen Nutzung

    Das hätte der Vermieter dann aber auch so vertraglich fixieren müssen.
    Unter Umständen hat sich der Vermieter hier aber selbst ins Knie geschossen, in dem er explizit die "Vermietung" der Räumlichkeiten vertraglich erwähnt hat.

    Ich erinnere mich da an diverse Urteile bezüglich Mietminderung bei Kellerräumen, wenn diese Nass waren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn zum Mietgegenstand gehört, dass ein Garten mitgenutzt werden kann, ein Keller / Dachboden genutzt werden kann, oder anderes, und dieser Mietgegenstand wegfällt, hat man das Recht auf eine Mietminderung. Diese wird aber nicht hoch sein... vielleicht 2-5 %.

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