Wann und wie oft muss ich renovieren?

  • Ich wohne jetzt schon seit sieben Jahren in meiner 4 Zimmer Wohnung. Ich habe seit meinem Umzug nicht renoviert und hatte es auch noch nicht so bald vor. Ich bin ein sehr sauberer Mensch und Nichtraucher. Des weiteren bin ich auf Grund meines Jobs nicht sehr oft zu Hause. Gibt es denn eine Verpflichtung als Mieter seine Wohnung regelmäßig zu renovieren, oder ist mir die Einteilung selber überlassen?

  • Renovierungen während eines Mietverhältnisses werden nicht verlangt. Erst nach Auszug gelten folgende Regelungen: Grundsätzlich soll der Mieter nicht mehr Schönheitsreparaturen durchführen oder bezahlen, als er selbst abgewohnt hat. Mietvertragsklauseln, die bestimmen, dass der Mieter Küche, Bäder und Duschen alle drei Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und andere Nebenräume alle sieben Jahre renovieren muss, sind nur wirksam, wenn sie nicht als starre und feste Fristen im Mietvertrag formuliert sind. Allerdings, laut ihrer Beschreibung würden selbst solche Fristen eher keine Anwendung bei Ihnen finden und eine normale Renovierung nach Auszug würde völlig ausreichen.

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