Renovierungspflichten,Lackierung von Wohnungsinnentüren

  • Sehr geehrte Damen und Herren, hallo zusammen,

    Vielleicht weiß jemand etwas zur folgender Frage:

    Gibt es eine Pflicht, die Wohnungsinnentüren(Verbindungstüren zwischen den Räumen) zu renovieren, sprich in bestimmten Zeitperioden zu lackieren?

    Und falls ja, wen trifft diese Pflicht, den Mieter, oder den Vermieter?


    Vielen Dank für eine Antwort.

  • Das ist die Frage, was Dein Mietvertrag sagt.
    Bei der standardmäßigen Überhelfung der SchönReps in Mietverträgen wird i. d. R. auch das Schleifen und Lackieren der Innentüren, Innenfenster, Heizungsrohe, Fußleiden, etc. als vom Mieter zu erledigen vereinbart.

  • siehe hier: Sch

    dort heißt es, dass, wenn zwar die SchönReps. wirksam vereinbart sind aber kein Umfang deren, dass dann als Grundlage die 2. BV - obwohl für den soz. Wohnungsbau gedacht - als Hilfe herangezogen wird.

    In dem Fall sind dann auch alle Innentüren zu streichen..
    Aber alle Details findest Du in dem Bericht.


  • Gibt es eine Pflicht, die Wohnungsinnentüren(Verbindungstüren zwischen den Räumen) zu renovieren, sprich in bestimmten Zeitperioden zu lackieren?

    Ein klares NEIN!
    Allerdings beim Auszug darauf achten, was da zur Renovierung festgelegt ist.

  • Genau aus derselben Vorschrift, welche Sie verpflichtet morgens Butter statt Margarine zu essen.
    Leider wüsste ich nicht wo ich da suchen sollte. Vielleicht können Sie mir helfen. :rolleyes:

  • Meine Herren, was ist denn heute mit Euch los? Da stochert Ihr aber diesmal echt im Trüben. So kenn ich Euch ja gar nicht :D

    Wenn Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart wurden, gehört auch das Lackieren der Innentüren, der Innenseite der Wohnungstüre sowie die Innenseite der Fenster dazu und auch die Heizungsrohre.

    Quelle siehe in meinem vorigem Post.

    Also: wenn Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart wurden, dann JA, gehören die genannten Gewerke dazu.

    siehe auch hier
    oder hier
    oder hier im MIETRECHTSLEXIKON.

    Ein Vermieter darf auch Nachweis verlangen, dass die Schönheitsreparaturen ausgeführt wurden. Wird z. B. notwendig beim AUszug, wenn es z. B. eine gültige Quotenregelung gibt (selten aber tatsächlich Existent)

  • AndreasC1977:

    Die Frage lautete doch: Gibt es eine Pflicht, die Wohnungsinnentüren(Verbindungstüren zwischen den Räumen) zu renovieren, sprich in bestimmten Zeitperioden zu lackieren?

    Es gibt nach wie vor dazu keine generelle Pflicht! Zur Pflicht wird es erst, wenn der Abnutzungsgrad es erforderlich macht.

  • AndreasC1977:

    Die Frage lautete doch: Gibt es eine Pflicht, die Wohnungsinnentüren(Verbindungstüren zwischen den Räumen) zu renovieren, sprich in bestimmten Zeitperioden zu lackieren?

    Es gibt nach wie vor dazu keine generelle Pflicht! Zur Pflicht wird es erst, wenn der Abnutzungsgrad es erforderlich macht.

    Na, und da ist eine unterschiedliche Deutung der Frage.
    Du verstehst es so, als ob der Fragesteller nach einer generellen Verpflcihtung fragt, ich verstehe es so, ob es eine Pflicht KANN. Und wenn die Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter gelegt werden, eben da gibt es eben diese Pflicht.

    Aber ich denke, wir haben dem Fragesteller nun beide "Verständnisarten" der Frage klar beantwortet:
    Nein, es gibt generell keine Verpflichtung für den Mieter überhaupt Schönheitsreparaturen auszuführen, und ja, die Schönheitsreparaturen können aber wirksam auf den Mieter übertragen werden, so dass daraus eine Vertragspflicht entsteht diese auszuführen, inklusive der Bearbeitung der (Innen)Türen.

    Kann man sich darauf einigen? *g*

  • Nein, es gibt generell keine Verpflichtung für den Mieter überhaupt Schönheitsreparaturen auszuführen,


    So steht es in meinem MVn. Aber auch, dass bei Beendigung die Mietsache im gleichen Zustand (bis auf bestimmungsgemässe Benutzung aufgetretene Abnutzungen) wie bei Übergabe zurückzugeben ist. Unser ÜP hat dafür auch vieele Punkte...:rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!