573 a BGB

  • Einen schönen guten Abend,

    ich habe folgendes Problem und hoffe hier jetzt auf diesem Wege jemanden zu finden der mir vielleicht weiter helfen kann.

    Ich wohne in einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten, die allerdings beide eine eigene Zugangstür haben. Seit einem Versicherungsschaden ist das Verhältnis zu meinem Vermieter leider etwas gestört. Dummerweise ist die Tochter meiner Vermieterin gleichzeitig meine Nachbarin. Der Streit mit meiner Vermieterin hat sich nun leider auch auf meine Nachbarin übertragen. Nun ist folgendes passiert. Zu erst hat man mich gebeten auszuziehen. Da ich aber aus beruflichen Gründen hier wohnen bleiben möchte, bin ich auf diesen Vorschlag nicht weiter eingegangen. Nun hat meine Vermieterin das Haus auf Ihre Tochter übertragen und die schickt mir 4 Wochen später die Kündigung in der sie sich auf diesen §573 beruft.
    Nun habe ich schon vieles darüber gelesen und je mehr ich lese umsomehr steigt in mir die Befürchtung dagegen nichts unternehmen zu können...
    Ich hoffe es gibt hier jemanden der in diesem Fall vielleicht doch noch eine Lösung findet.....

    Mfg, Sascha

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