Mietminderung möglich? Warmwasser und Heizung defekt

  • Hallo zusammen,

    da der Vermieter eigentlich Januar/Februar eine Erneuerung des Heiz- und Warmwassersystems (Gas) vorhatte, habe ich über eine Mietminderung nicht nachgedacht. Jetzt hat sich das auf Mai verschoben und irgendwie sehe ich es nicht ein die volle Miete zu bezahlen.

    Folgende Mängel gibt es:

    - Der Warmwasser"-Gas-Boiler" (sorry ich weiß nicht wie man das Teil nennt) ist defekt. Das hat zur Folge, dass in der Küche gar kein warmes Wasser mehr kommt, da die Heizflammen nicht anspringen. Im Bad - da anscheinend mehr Wasserdruck - gehen die Heizflammen zwar an, aber nur wenn man das Wasser "volle Kanne" aufdreht. Dies hat zur Folge, dass nur lauwarmes Wasser - eher kalt als warm - kommt.
    D.h. ich kann nur lauwarm baden/Duschen und in der Küche nur mit eiskaltem Wasser abspülen.

    - Die Gasheizung im Wohnzimmer ist defekt. Das Thermostat ist kaputt. D.h. es gibt nur "Ein" und "Aus" - die Heizung regelt also nicht mehr selbstständig abhängig von der Temperatur. Obendrein habe ich bis jetzt in meiner Zweiraumwohnung nur in einem Raum eine Heizung.

    Kann ich aufgrund der oben genannten Mängel - bis zur Behebung - die Miete mindern? Wenn ja in welcher Höhe?

    Wäre prima wenn mir jemand helfen könnte. Da ich Rentner bin, kann ich mir einen Beitritt in einen Mietverein nicht leisten.


    Folgende Frage habe ich noch:

    Wenn der Vermieter die neue Gasetagenheizung im Mai dann endlich einbaut, muss ich für etwa drei Wochen aus der Wohnung. Kann ich anteilig für drei Wochen die Miete komplett mindern - für den Zeitraum in dem ich nicht in der Wohnung sein kann?

    Gruß

    Bastian


  • - Der Warmwasser"-Gas-Boiler" (sorry ich weiß nicht wie man das Teil nennt) ist defekt. Das hat zur Folge, dass in der Küche gar kein warmes Wasser mehr kommt, da die Heizflammen nicht anspringen. Im Bad - da anscheinend mehr Wasserdruck - gehen die Heizflammen zwar an, aber nur wenn man das Wasser "volle Kanne" aufdreht. Dies hat zur Folge, dass nur lauwarmes Wasser - eher kalt als warm - kommt.
    D.h. ich kann nur lauwarm baden/Duschen und in der Küche nur mit eiskaltem Wasser abspülen.

    - Die Gasheizung im Wohnzimmer ist defekt. Das Thermostat ist kaputt. D.h. es gibt nur "Ein" und "Aus" - die Heizung regelt also nicht mehr selbstständig abhängig von der Temperatur. Obendrein habe ich bis jetzt in meiner Zweiraumwohnung nur in einem Raum eine Heizung.


    Sie haben den Vermieter richtigerweise und nachweislich auf diesen Mangel hingewiesen; sonst könnten Sie noch Ärger bekommen.

    (2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,
    [/I]

    Beachten Sie den unterstrichenen Punkt!

    Zitat

    Kann ich aufgrund der oben genannten Mängel - bis zur Behebung - die Miete mindern?


    Ja!

    Zitat

    Wenn ja in welcher Höhe?

    Das ergoogeln Sie selbst.

    Zitat

    Wenn der Vermieter die neue Gasetagenheizung im Mai dann endlich einbaut, muss ich für etwa drei Wochen aus der Wohnung. Kann ich anteilig für drei Wochen die Miete komplett mindern - für den Zeitraum in dem ich nicht in der Wohnung sein kann?

    BGB § 536b (1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.

    Nicht zu verwechseln mit:
    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.

  • Hallo Bastian,

    ich verstehe ja, dass Dir sehr stark an Mietminderungen gelegen ist...
    Aaber: Zunächst solltest Du Deinem VM nachweislich schriftlich die einzelnen Mängel melden und ihn auffordern, diese zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden.
    Dass im Laufe des Jahres Reparaturen o.ä. gemacht werden sollen, ist z.Zt. noch ohne Belang.

  • Zitat

    Wenn der Vermieter die neue Gasetagenheizung im Mai dann endlich einbaut, muss ich für etwa drei Wochen aus der Wohnung.

    Der Einbau einer Gastherme dauert keine 3 Wochen. Höchstens 3 Tage. Mehr als 1 Tag auch nur dann wenn es irgend welche Probleme gibt.

    Und die Wohnung muß man da normalerweise auch nicht verlassen.

  • Der Einbau einer Gastherme dauert keine 3 Wochen. Höchstens 3 Tage. Mehr als 1 Tag auch nur dann wenn es irgend welche Probleme gibt.

    Und die Wohnung muß man da normalerweise auch nicht verlassen.

    Doch mir wurde gesagt 2-3 Wochen! Es wird ja nicht nur ein Heizkörper ausgetauscht, sondern eine neue (bisher nicht vorhandene) Gasetagenheizung eingebaut. Ausserdem wird das Bad renoviert und eine neue Badewanne eingebaut - als auch neue Fliessen.

    D.h. dass zwischenzeitlich das Wasser abgestellt werden muss... Leitungen durch die Wohnung verlegt werden müssen... etc etc

  • Da Ihnen der Vermieter die Modernisierungskosten auf Auge drücken wird, sollten Sie da auch nicht so zimperlich sein.
    Wenn man Ihren Worten glauben schenken, können Sie die Wohnung definitiv nicht nutzen. Der Vermieter müsste Ihnen ein Ausweichquartier zur Verfügung stellen.

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