Verbrauchswerte

  • Liebe Forum-Mitglieder,

    es geht um den Vergleich der Verbrauchswerte der Heizkostenverteiler zweier Wohnungen für den Abrechnungszeitraum 01.09.2013 bis 31.08.2014, und um die Frage nach Durchschnittswerten.

    Verbrauchswerte laut Energieabrechnung:

    Wohnung 1: ca. 93 qm, 2 Erwachsene und 1 Kleinkind, EG
    3.263 Verbrauchswerte.

    Wohnung 2: ca. 85 qm, 2 Erwachsene, 1. EG
    11.779 Verbrauchswerte.

    Die Differenz der Verbrauchswerte zwischen beiden Wohnungen beträgt stolze 8.516.

    Sind die Verbrauchswerte gemessen am Durchschnitt zu gering oder zu hoch?

    Die Mieter der Wohnung 1 klagen über hohe Nachzahlungen, obwohl die Vebrauchswerte in Euro gerade einmal 273,86 ausmachen. Die Mieter der Wohnung 1 haben sich deswegen einen Kaminofen angelegt, um Heizkosten zu sparen.

    Die Mieter der Wohnung 2 bezweifeln die Höhe der Verbrauchswerte. Die Mieter der Wohnung 2 zahlen an Heizkosten: 988,59 €.

    In den Heizkosten sind keine Kosten für Warmwasserbereitung enthalten.


    Wie schätzt Ihr die Verbrauchswerte ein? Könnte hier ein Messfehler vorliegen? Danke für Eure Antworten.

    2 Mal editiert, zuletzt von kristian (18. Januar 2015 um 19:22)

  • Die Frage nach Durchschnittswerten ist schon paradox.

    Im Krieg war eine ganze Kompanie abgesoffen, welche durch einen Fluß marschierte. Die durchschnittliche Tiefe betrug 20 cm.

    Nehmen Sie sich ein Beispiel an Wohnung 1.

  • kristian,

    Wenn eine vergleichbare Wohnung mehr als das dreifache einer anderen verbraucht, sollte das schon zum (nach-)denken anregen. Das Problem kann auch nicht annähernd hier "gelöst" werden. Ist ausserdem kein Mietrecht. Empfehle Konsultation eines Sachverständigen.

  • Irgendwelche Durchschnittswerte sind völlig irrelevant, da die verbrauchsabhängigen Kosten natürlich vom individuellen Verbrauchsverhalten abhängig sind.
    Ich habe beispielsweise in der Heizperiode nie mehr als 18° C in der Wohnung, mein Nachbar hingegen braucht seine 24° C. Rechnet man das auf ein ganzes Jahr hoch, kommt ein ordentlicher Unterschied zusammen.

    Weiterhin kann man beim Heizen auch sehr viel falsch machen. Der Klassiker ist die ausschließliche Nutzung eines einzigen Heizkörpers (meist natürlich der, mit dem höchsten Bewertungsfaktor) zu Beheizung der gesamten Wohnung. Viele Mieter vergessen auch mal, beim Lüften den Heizkörper abzustellen.

    Handelt es sich um digitale Heizkostenverteiler? Grundsätzlich speichern diese Geräte nämlich die Verbrauchswerte im 14 Tages-/Monatsrhythmus. Die Werte würde ich mir beim Abrechner einholen, damit ein möglicher Fehler ausgeschlossen werden kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    der durchschnittliche Verbrauch ist hier nicht anzuwenden.

    Eher zu berücksichtigen, das ist immer das gleiche, empfindet der Mieter dass er viel weniger Verbraucht hat als es in der Tat verbraucht wurde.

    Das Verbrauchsverhalten ist zu prüfen, niemand ist dabei, wenn bei voll aufgedrehter Heizung der Mieter im T-Shirt durch die Wohnung läuft, die Fenster dauerhaft gekippt hat, nach dem Badezimmerbesuch, die Tür offen steht und das Fenster gekippt wird damit der Dampf entweichen kann, sich dadurch der Verbrauch in der ganzen Wohnung erhöht, usw.

    Vielmehr ist ein Heizverhaltensprofil des Verbraucher zu erstellen.

    Zudem ist nicht jede Heizperiode gleich, der Winter 12/13 war ungewöhnlich kalt und lang in 2013, der Winter 13/14 war ungewöhnlich kurz und nicht sonderlich kalt, die Temperaturen unter Null konnte man an einer Hand abzählen.

    Dann noch die Brennstoffkosten, die in den letzten 5 Jahren exorbitant teuer waren, erst 2014 in der zweiten Jahreshälfte kontinuierlich gefallen sind, trotzdem schreiben die ersten Verbraucherschutzportale wie viel die Mieter wieder von den Vorauszahlungen herausbekommen können, dass das aber erst mit der Abrechnung für 14/15 in max. 2016 zum Tragen kommt, verschweigt man hier, Volksverdummung!

    Also, zusammenfassend hilft kein Durchschnittswert, denn das hängt von zu vielen Faktoren ab.

    Gruß

    BHSHuber

  • Wenn eine vergleichbare Wohnung mehr als das dreifache einer anderen verbraucht, sollte das schon zum (nach-)denken anregen. .

    Die Wohnungen sind ja toll vergleichbar. Fast gleich groß und die eine hat nur einen Kamin mehr, als die andere. Sehr clever, Berny!


    Nun zur Sache,

    wenn Mieter 1 einen Kaminofen hat, dann ist es durchaus nachvollziehbar, dass seine anderen Heizkosten niedriger sind.

    Und wenn Mieter 2 für eine 85qm Wohnung knapp 1000 Euro pro Jahr an Heizkosten zahlt, klingt das nicht gerade dramatisch.

    Alles in allem ist es natürlich schwer ohne Detailwissen eine genaue Aussage zu treffen. Für mich sieht es aber so aus, als ob es passen könnte.

    Gruss
    H H

  • Die Wohnungen sind ja toll vergleichbar. Fast gleich groß und die eine hat nur einen Kamin mehr, als die andere. Sehr clever, Berny!


    Danke für Deine Bestätigung; das baut auf...:p

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!