Kleinreperatur-Klausel?

  • Ich habe einen neuen Mietvertrag abgeschlossen. Beim Abschluss habe ich nicht so sehr ins Kleingedruckte geschaut. Erst jetzt ist mir eine sogenannte Kleinreperatur-Klausel aufgefallen. Soll wohl bedeuten, dass ich Kleinreperaturen selber zahlen muss. Kann mir jemand diese Klausel erklären, bzw. ist die Klausel überhaupt Rechtens?

  • Hallo Nine inch,
    Ein Mieter muss nur dann eine Reperatur zahlen, wenn der Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel enthält. Wirksam ist die Klausel nur, wenn eine Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen genannt wurde, also 75€ und eine Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres von 150€ bzw. 8 Prozent der Jahresmiete und nur Reparaturen an Gegenständen erfasst werden, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen.

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