Kündigung wegen Hundehaltung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe heute von meinem Vermieter eine Abmahnung erhalten, dass ich meinen Hund zu entfernen habe. Ohne Fristangabe. Sonst müsse man mich fristlos kündigen.

    Ich lebe in einem Studentenwohnheim in einer Einzelwohnung. Vorher habe ich in einer Zweier-WG im selbem Gebäudekomplex gelebt.

    Der Hund lebt seit 3,5 Jahren hier. Hunde sind laut Mietvertrag verboten. Der Hausmeister hat damals "ein Auge zugedrückt". Auch der Vermieter wusste seit Jahren, dass der Hund hier lebt. So war er vor 2 Jahren auch schon mal in meiner Wohnung als der Hund anwesend war. Auch bin ich ihm öfter mit dem Hund begegnet.

    Wie verhält sich die Sache? Liegt hier eine stillschweigende Erlaubnis vor? Bis wann muss der Hund weg? Es wurde keine Frist gesetzt. Wie soll ich mich weiter verhalten?

    Wäre über Hilfe sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian S.

  • Ich frage mich, warum man sich trotz Verbot im Mietvertrag einen Hund anschafft? Wenn sich Mitmieter beschwert haben, hilft es Ihnen auch nicht, wenn der Hausmeister ein Auge zugedrückt hat. Suchen Sie sich eine neue Bleibe, in der Sie den Hund halten können.

    In der jetzigen Wohnung riskieren Sie die Kündigung.

  • klingt nicht gut! zumal man sich ja nicht von seinem hund trennen will. habt ihr es mal mit reden versucht? auch ein schlichter als dritte person kann da sehr hilfreich sein. da könnte ich hilfe anbieten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!