Rechnung selber bezahlen?

  • Guten Tag!
    In meiner Wohnung hatte ich vor einer Woche ein kleines Problem. Und zwar lief bei einem Heizkörper ständig Wasser aus einer undichten Leitung. Daraufhin habe ich versuchht meinen Vermieter und meinen Hauswart anzurufen bzw. irgendwie zu erreichen. Dieses klappte aber bei Beiden nicht. Darauf hin habe ich einen Klempner bestellt, der den Schaden schnell behoben hatte. Muss ich die Rechnung vom Klempner-Notdienst jetzt selber tragen oder muss mein Vermieter zahlen?

  • Hallo Hakki,
    in Notfällen, also wenn zum Beispiel der Heizkörper undicht ist, muss sofort gehandelt werden. Das übliche Verfahren einer schriftlichen Mängelanzeige würde dann viel zu lange dauern. Ein Anruf beim Vermieter, dem Hausmeister oder der Hausverwaltung reicht dann aus. Sind Vermieter oder Verwalter in Notfällen nicht zu erreichen, kann der Mieter die Reparatur sofort selber in Auftrag geben. Der Vermieter muss dann alle Kosten tragen.

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