Sozialwohnung / Belegungsrecht / Nachzahlung?

  • vielen Dank für jegliche Hilfe, ich fasse mich kurz:

    Ich bin 2009 in eine Wohnung eingezogen die damals 500€ Kaltmiete gekostet hat.

    2011 kam die Vermieterin und hat angelündigt, dass die miete ab jetzt nur noch 300€ ist, da sie ein Darlehen von der Stadt noch am laufen hat und damit das Belegungsrecht an die Stadt fällt. Es wurde geprüft ob ich eine Fehlbelegung bin und noch was dazuzahlen müsste (aufgrund von Gehalt). Musste ich als Student nicht.

    2014 ist das Darlehn wohl abgelaufen. Die Miete wird wieder erhöht, alles soweit gut.

    Meine Frage: Vor der Mietminderung, muss das Haus ja auch der Stadt "gehört haben". Die Vermieterin redete von einem Versehen ihrerseits. Sollte ich nicht die gezahlte Miete für die 2 Jahre zurückbekommen?

    Vielen Dank! Ich bin damit echt überfordert.

    Andreas

  • Zitat

    Sollte ich nicht die gezahlte Miete für die 2 Jahre zurückbekommen?

    Quatsch! Beschäftige dich zuerst einmal mithilfe des Internets was es heißt, wenn eine Immobilie mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert wird. Als Student müsstest du dazu in der Lage sein.

  • Ich hab mich unpräzise ausgedrückt: Sollte ich nicht die Differenz der Miete zurückbekommen?

    Ich gehe davon aus, dass die Miete die ganze Zeit bei 300€ hätte liegen müssen. Die Immobilie wurde ja nicht gefördert, sondern die Firma hat einen Kredit aufgenommen und dafür das Belegungsrecht an die Stadt gegeben.

    Wäre schön wenn man mir ein paar mehr Stichpunkte gibt um recherchieren!

  • Hallo,

    Du hast 2011 eine Mietreduktion bekommen. Und fragst jetzt, nach 3 Jahren, ob du nicht rückwirkend für 2009 und 2010 auch hättest Geld zurückkriegen sollen? Interessanterweise hättest du sogar einen Rückzahlungsanspruch gehabt, wenn du ihn rechtzeitig angemeldet hättest. Jetzt aber nicht mehr.

    Im Internet könntest du nach folgendem suchen:
    Ich bin sehr langsam, was tun?
    Verjährung

    Gruss
    H H

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