Muß ein Mieter einspringen, wenn die beauftragte Firma beim Winterdienst schlampt.

  • Moin...

    Ich bin Mieterin in einem Mehrfamilienhaus. In unseren Mietverträgen bzw. der anhängenden Hausordnung ist festgehalten, das Mieter zur Streu- und Räumpflicht herangezogen werden, sofern der Vermieter keinen Dritten damit beauftragt hat.
    Bei uns ist mit dem Winterdienst eine Firma beauftragt. Die Kosten dafür werden anteilig auf die Mieter umgelegt. Leider ist die beauftragte Firma nicht zuverlässig. Es kommt oft vor, das sie gar nicht zum Dienst kommen. Eine Verspätung ist die Regel.

    Seit gestern findet man am schwarzem Brett einen neuen Aushang. Dort ist u.a. der rot umrandete Hinweis zu finden, dass alle Mieter lt. Mietvertrag zum Streu- und Räumdienst verpflichtet sind. Und zwar auch dann, wenn die beauftragte Firma ihrer Pflicht nicht bzw. verspätet nachkommt. Wir sollen uns hausintern auf einen Wechseldienst einigen.

    Wie jetzt? Wir sollen zahlen und trotzdem selber Schnee schieben? Geht das einfach so?

  • Sorry...ich komm mit diesem Forum nicht zurecht. Kann ich den doppelten Beitrag löschen?


    Nein, kannste nicht, da dieses Forum seit 10 Monaten vom Betreiber offensichtlich nicht mehr gepflegt wird. Tipp: Ab und zu F5 drücken.

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