Mietminderung bei "fehlender" Küche?

  • Hallo!

    Mein Vermieter konnte mir bis zum Einzug am 15.9.2014 keinen Grundriss der Wohnung liefern (existiert aktuell angeblich nicht) und verweigert das vorherige Ausmessen der Räume wegen Bauarbeiten. Kann ich nun ohne Küche die Miete mindern? Es dauert ja auch etwas bis Küchen geliefert werden?! Ich hätte mir gerne eine zum genannten Zeitpunkt besorgt :/.

    Kann mir vielleicht jmd. helfen eine Antwort auf diese Frage zu finden?:)

  • Nein, die Küche ist keine zugesicherte Eigenschaft.

    Definition Wohnung:
    "nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte einzelne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und sonstigen Gebäuden, welche die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Die Wohnung muss eine eigene Küche oder Kochnische und soll einen eigenen Wohnungseingang aufweisen, außerdem Wasserversorgung, Beheizbarkeit, Ausguss und Toilette. Einfamilienhäuser, Einzimmerappartements und Ferienhäuser mit diesen Eigenschaften zählen ebenfalls zu den Wohnungen."

    Aber ich glaube nicht, dass man hier mindern kann. Voraussetzung für eine Minderung ist ja, dass man bei Vertragsschluss den Mangel nicht kennt, gem. § 536b Satz 1 BGB. Zwar könnte man sich nach Satz 3 die Rechte vorbehalten, aber es ist ja an sich kein Mangel an der Mietsache. Das Besitzrecht wird dir ja auch erst zum 15.09. eingeräumt und nicht halt vorher.

    Aber es ist natürlich unschön vom Vermieter, dass er dir nichts zur Verfügung stellt.

  • Wohlgemerkt, die eigene Küche oder Kochnische bezieht sich aber nur auf die Räumlichkeit und nicht auf das Möbelinventar.
    Die "Unschönheit" des Vermieters bleibt aber erhalten.

  • Wohlgemerkt, die eigene Küche oder Kochnische bezieht sich aber nur auf die Räumlichkeit und nicht auf das Möbelinventar.

    definitiv. was anderes wollte ich selbstverständlich nicht behaupten.

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